Mehrere Klagen gegen Kelag-Strompreis

19. Feber 2024, Klagenfurt
Strompreis in Kärnten regt weiter auf
 - Bremen, APA/dpa

Die Preispolitik des Kärntner Energieversorgers Kelag sorgt trotz einer angekündigten Preissenkung ab April für juristische und politische Auseinandersetzungen. Am Bezirksgericht Klagenfurt sind 13 Klagen anhängig. Zu spät und zu gering falle die Preisreduktion aus, urteilte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom Verbraucherschutzverein (VSV) bei einer Pressekonferenz mit Kärntens FPÖ-Chef Erwin Angerer am Montag. Die Kelag verweist auf eine unsichere Rechtslage.

Die FPÖ fordert seit geraumer Zeit niedrigere Strompreise von der Kelag. Der Landesregierung wirft sie hier Versäumnisse vor, eine Landtags-Sondersitzung zum Thema soll in den kommenden Tagen beantragt werden. Angerer und Holzinger-Vogtenhuber monieren mangelnde Transparenz der Kelag. Ein Verweis auf gestiegene Marktpreise, mit dem die Kelag im vergangenen Jahr eine deutliche Anhebung der Strompreise mittels Änderungskündigung durchgesetzt hatte, reiche nicht aus. Zumal die Kelag ihre hohe Eigenproduktion, mit der sie auch werbe, in die Kalkulation mit einbeziehen müsse. Hierzu gebe es bereits Urteile aus Innsbruck (Tiwag) und Wien (Verbund). Die Verbraucherschützerin kritisierte die Kelag auch für die Änderungskündigungen, mit denen sie Preisänderungen durchsetzt. So würden Konsumenten um das Recht auf spätere Preisreduktion gebracht, wenn die Marktpreise wieder sinken.

Holzinger-Vogtenhuber legte ein Gerichtsprotokoll aus einer Verhandlung am Bezirksgericht Klagenfurt vom Jänner vor. Darin sagt Kelag-Vertriebschef Alexander Jordan als Zeuge, dass die Kelag die Eigenproduktion bei der Kalkulation der Preise nicht berücksichtige. Er wurde auch gefragt, ob die Kelag die „maßgeblichen Umstände“ für die Preisänderungen angeführt habe. Es habe generell die Information gegeben, dass Energie teurer geworden sei, so Jordan. Die „komplette Kalkulation“ offenzulegen, wäre nicht umsetzbar und würde das Unternehmen schädigen. Für einen „Otto-Normalverbraucher“ wäre sie ohnehin nicht nachvollziehbar.

Verbraucherschützerin Holzinger-Vogtenhuber rät Konsumenten, nun angebotene neue, günstigere Verträge – auch andere Anbieter offerieren solche – anzunehmen, allerdings unbedingt mit dem Verweis „unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung“. Nur so könne man Ansprüche bei weiter gefallenen Preisen geltend machen. Generell rät sie, sich am freien Markt zu orientieren, ein Anbieterwechsel sei sehr einfach. Neben der Kelag laufen am Bezirksgericht Klagenfurt auch 14 Klagen gegen die Stadtwerke Klagenfurt, die bei Preisänderungen ebenfalls mit Änderungskündigungen arbeiten. Laut Auskunft des Gerichts gibt es noch keine inhaltlichen Entscheidungen.

Angerer stellte angesichts der Aussagen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Kärnten infrage. Wenn die Kelag die Eigenproduktion nicht in die Kalkulation einbeziehe, dann seien für die Gemeinden Umwelteingriffe und Belastungen durch Kraftwerke nicht zu rechtfertigten.

„Die österreichische Rechtslage für Strompreisänderungen ist leider seit mehreren Jahren unklar, eine Vielzahl von Preismaßnahmen verschiedener Anbieter sind vor Gerichten beeinsprucht worden“, teilte Kelag-Sprecher Josef Stocker auf APA-Anfrage mit. Bisherige Entscheidungen ergäben kein einheitliches Bild, es brauche eine Neuregelung. Die Kelag habe sich mit den Änderungskündigungen für die „rechtssicherste“ Variante entschieden. „Mit 1. April 2024 bieten wir unseren Kunden neuerlich neue Verträge mit günstigeren Konditionen an und bleiben damit weiter einer der günstigsten Stromanbieter in Österreich.“ Alle Kärntner Kunden könnten diesen neuen Tarif annehmen, verbunden mit einer einjährigen Preisgarantie ohne Bindung. Abgesehen davon hätten 60 Prozent der Kelag-Kunden einen Verbrauch von unter 2.900 Kilowattstunden und seien dank Strompreisbremse von Preisänderungen „nur geringfügig“ betroffen. Sie könnten somit bei entsprechenden Gerichtsentscheidungen keine Rückzahlungen erwarten.

APA