Atomgegner kritisieren tschechisches Atommüllendlager-Gesetz

26. Feber 2024, Prag/Freistadt

Die oberösterreichischen Atomgegner kritisierten das tschechische Gesetz über die Errichtung und Lokalisierung des geplanten Atommüllendlagers, das der Staatspräsident Tschechiens, Petr Pavel, kürzlich ratifiziert hat. Das Gesetz sieht vor, dass ausschließlich die Regierung nach den Vorverhandlungen mit den betroffenen Gemeinden über den Standort entscheiden kann. Ein Veto-Recht der Gemeinden, wie beispielsweise in Finnland, gibt es nicht.

„Mit dem Endlager-Gesetz sind die Befindlichkeiten der am Ende Betroffenen egal. Es muss nicht mehr argumentiert werden, man kann das ‚Endlager‘ einfach durchziehen. Die Demokratie wurde einfach ausgehebelt. Problem gelöst!“, meinte Manfred Doppler aus dem in Freistadt in Oberösterreich ansässigen Anti Atom Komitee.

„Die tschechische Regierung kann sich vorerst ungestört weiter um ihre hochfliegenden atomaren Ziele kümmern. Und wer weiß, vielleicht kann diese Art der Gesetzgebung auch einmal als Präzedenzfall dienen, wenn wieder einmal die eigene Bevölkerung im Weg steht“, so Doppler in einer Presseaussendung.

Laut Gerold Wagner vom Anti Atom Komitee ist außerdem die geplante Kapazität des Endlagers unzureichend. „Wir können davon ausgehen, dass ein Endlager, zumindest in der geplanten Größe, nicht reichen wird“, meinte er in Anspielung auf die kürzliche Ausweitung der Ausschreibung für den Ausbau der tschechischen Atomenergie-Industrie. Anstatt eines neuen Reaktors im südmährischen Atomkraftwerk Dukovany ist nun „bis zu vier neuen Blöcken“ in Dukovany und in dem südböhmischen Kraftwerk Temelin die Rede.

Das tschechische Atommüllendlager-Gesetz sieht außerdem vor, dass der Baubeschluss der Regierung nicht von den beiden Parlamentskammern genehmigt werden muss, obwohl der Senat gemäß dem ursprünglichen Entwurf des Kabinetts darauf drängte. Auch die Forderung, dass die Regierung nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht haben sollte, für die betroffenen Gemeinden die Entschädigungen über die Bestimmungen des Atomgesetzes hinaus festzulegen, konnten die Senatoren nicht durchsetzen.

Die Standortentscheidung über das Endlager soll bis 2030 getroffen werden und das Endlager spätestens bis 2065 entstehen. Die Kosten werden auf knapp vier Milliarden Euro geschätzt.

Die tschechische staatliche Verwaltung der Lager für radioaktive Abfälle (SÚRAO) sieht vier mögliche Orte für das Lager vor: Hrádek sowie Horka im Kreis Vysočina, Janoch beim südböhmischen AKW-Standort Temelín und Březový potok beim westböhmischen Klatovy. Ein endgültiger Standort sowie eine Alternativlösung sollen bis 2028 bestimmt werden. Das Lager soll in einer Tiefe von 500 Metern errichtet werden und Tausende Tonnen Atommüll aufnehmen.

APA

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