E-Wirtschaft sieht Elektrizitätswirtschaftsgesetz positiv

1. März 2024, Wien
Der Umbau des Stromsystems braucht eine gesetzliche Grundlage
 - Rottweil, APA/dpa

Die heimische E-Wirtschaft steht dem Entwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) grundsätzlich positiv gegenüber. „Es ist ein Entwurf, der viele guten Ansätze hat“, sagte Oesterreichs-Energie-Präsident Michael Strugl bei einem Pressegespräch am Freitag. Nachbesserungsbedarf sieht die E-Wirtschaft allerdings etwa bei Fragen der Digitalisierung, flexiblen Netzzugängen, und im Bezug auf Rechtssicherheit bei Preisanpassungen.

Das neue ElWG soll das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ablösen und die Europäische Strombinnenmarkt-Richtlinie umsetzen. Ziel ist es auch, eine moderne Grundlage für den Umbau des Stromsystems im Zuge der Energiewende zu schaffen. „Wir stehen mitten in der größten Transformation, die der Energiesektor gesehen hat“, sagte Strugl. Bis 2040 müsse die Stromerzeugung auf das doppelte des heutigen Niveaus ansteigen. Da erneuerbare Energien tendenziell volatil und nicht grundlastfähig sind, müsse dafür die Kapazität gar verdreifacht werden. Notwendig sei deshalb ein gewaltiger Investitionsschub. Konkret müssten bis 2030 insgesamt 60 Mrd. Euro in Erzeugungskapazitäten, Verteilernetze und Übertragungsnetze investiert werden.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz sei eine wichtige Grundlage für den Umbau des Stromsystems, es „muss in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, es darf nicht scheitern“, sagte Strugl. Gelinge das nicht, werde es bis zum nächsten Anlauf ein Jahr dauern, ein solcher Zeitverlust wäre „extrem schmerzhaft“. Damit das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden kann, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, also neben der Zustimmung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne auch jener der SPÖ oder der FPÖ. Weiters ist Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie bereits säumig, die EU habe dazu bereits vor einem Jahr eine Mahnung ausgeschickt, in einem nächsten Schritt könnte die Kommission auch ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Eine der Herausforderungen im neuen ElWG sei etwa die Dezentralisierung des Stromnetzes. Im abgelaufenen Jahr 2023 seien etwa 2 Gigawatt Leistung in Form von Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern dazugekommen. Ein derartiger jährlicher Zubau „fordert massiv die Verteilnetze, aber auch das Übertragungsnetz“, sagte Strugl.

Zu den positiven Aspekten des Gesetzesentwurfs zählte Strugl, der auch Vorstandschef beim größten heimischen Stromversorger Verbund ist, etwa die Einbindung neuer Akteure ins Netz, beispielsweise Energiegemeinschaften und Aggregatoren, aber auch die Möglichkeit der einzelner Markteilnehmer miteinander zu handeln (Peer-to-Peer-Verträge) und das Vorhaben, Rechtssicherheit, etwa bei Preisanpassungen, zu schaffen. Weiters hob Strugl Bestrebungen für mehr Transparenz, Kundeninformationen und Digitalisierung hervor.

„Das Gesetz zeigt ein Zukunftsbild auf, wie die Stromwirtschaft zukünftig sicher, sauber und leistbar aufgestellt sein wird“, sagte Oesterreichs-Energie-Generalsektretärin Barbara Schmidt. Offene Fragen gebe es etwa noch im Bereich der Digitalisierung, konkret bei der Übermittlung von Smart-Meter-Daten. So sei im Gesetz ein Rechtsanspruch auf eine Auslesung der Daten im Viertelstunden-Takt vorgesehen, hierfür sei die Infrastruktur aktuell aber noch nicht ausgelegt. Oesterreichs Energie schlägt deshalb eine schrittweise Umstellung vor, die jene Haushalte priorisiert, die etwa eigene PV-Anlagen oder Wärmepumpen betreiben.

Weiters wünscht sich die E-Wirtschaft die Möglichkeit eines flexiblen Netzzugangs. Im Gesetz sei das aktuell nur befristet vorgesehen. Die Möglichkeit, Anlagen bei Bedarf flexibel abzuregeln, führe demnach dazu, dass insgesamt mehr Anlagen ans Netz angeschlossen werden könnten, ohne gleichzeitig auch das Netz in diesem Ausmaß ausbauen zu müssen. „Wir bauen auch die Autobahnen nicht aus, für die zwei Samstage im Juli und August, wo der große Urlauberwechsel ist“, sagte Schmidt.

Positiv sieht die E-Wirtschaft, dass Speicher und Elektrolyseure von den Netzentgelten befreit werden sollen, sofern sie netzdienlich arbeiten. Die Einzelfallprüfung sei allerdings wenig praktikabel, sagte Strugl und forderte deshalb eine generelle Befreiung. Diese habe auch Vorteile, weil sie Planungssicherheit bei Investitionen schaffe.

Das Vorhaben, Rechtssicherheit bei Preisanpassungen, bei der Grundversorgung und bei Sozialtarifen zu schaffen, begrüßt die E-Wirtschaft. Es sei positiv, dass der Gesetzgeber das nun neu regeln will, sagte Strugl, verwies aber darauf, das konkrete Regelungen derzeit erst in einer Arbeitsgruppe behandelt werden. Weiters forderte die E-Wirtschaft eine Übergangsfrist für die vorgesehene Umstellung der Stromrechnung auf ein monatliches Intervall und Leitlinien im Hinblick auf die Befugnisse, die das Gesetz der Regulierungsbehörde überträgt.

APA

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