EU-Gebäuderichtlinie: Kein eindeutiges Ende von Gasheizungen

15. März 2024, EU-weit/Brüssel/Straßburg
Länder müssen Plan vorlegen, für eine "schrittweise Abschaffung"
 - Hannover, APA/dpa

Eine am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie über die Gesamt-Energie-Effizienz von Gebäuden sorgt in Österreich teilweise für Verunsicherung. Mehreren Medienberichten zufolge führe die Richtlinie zu einem verpflichtenden Ende von Gasheizungen bis 2040. Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Zielvorgabe.

Demnach sieht die Richtlinie vor, dass die EU-Staaten alle fünf Jahre einen sogenannten Nationalen Gebäuderenovierungsplan vorlegen. Darin müssen sie unter anderem darlegen, mit welchen Maßnahmen sie „die Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung, auch durch (…) den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei Heizung und Kühlung mit Blick auf eine vollständige schrittweise Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040“ erreichen wollen.

Es handelt sich demnach um eine Zielvorgabe und nicht um eine harte Deadline, auf die bewusst im Laufe des Gesetzgebungsprozesses verzichtet wurde. Auch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) schickte eigens eine Aussendung aus, wonach die EU-Richtlinie kein „Gasheizungsverbot“ vorsehe, sondern besage, „dass Gasheizungen nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden können – und zwar mit Grünem Gas.“

Tatsächlich sieht der Richtlinientext nur das Ende des Heizens mit fossilen Brennstoffen vor, ohne den Staaten dabei vorzuschreiben, mit welchen Mitteln (Verbote oder finanzielle Anreize) sie dieses Ziel erreichen sollen. Sogenanntes „grünes Gas“ gilt unterdessen laut EU-Taxonomie nicht als fossiler Brennstoff. Weiters sieht die Richtlinie auch die Unterstützung von hybriden Systemen, also eine Gasheizung in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen, vor.

APA

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