150 Millionen für den Ökostromausbau, der Großteil für Photovoltaik auf Privathäusern

19. März 2024

Marktprämie mit Rekordvolumen für 2024 und 2025

Energiewende. Für das Jahr 2024 stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon 135 Millionen für Photovoltaikanlagen, 10 Millionen für Wasserkraft, 4 Millionen für Biomasse und 1 Millionen für Windkraft. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp (Kilowatt-Peak) fest.

Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWp, für Anlagen zwischen 10 bis 20 KWp 185 Euro/kWp. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben. 2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

Mit der Finanzierung der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina also nochmals deutlich erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW (Megawatt) für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung. Das Ministerium rechnet durch diese Verordnung mit zusätzlich jährlich 4,5 Terawattstunden (TWh) heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten.

Kurier

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