Möglicher Wendepunkt beim Klimaschutz durch EGMR-Entscheid

8. April 2024, Straßburg
EGMR-Gerichtssaal in Straßburg
 - Straßburg, APA/dpa

Die Straßburger Urteile könnten ein Wendepunkt im Kampf gegen den Klimawandel sein: Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in drei separaten Fällen über die Verantwortung von Staaten angesichts der globalen Erwärmung. Dadurch könnten Regierungen zu einer ehrgeizigeren Klimapolitik gezwungen werden.

Es ist das erste Mal, dass das Gericht Urteile zum Klimawandel fällt. Während mehrere europäische Staaten bereits von nationalen Gerichten verurteilt wurden, weil sie nicht genug gegen die Erderwärmung tun, könnte der EGMR noch weiter gehen und neue Grundrechte festlegen.

Die Klimaschutzklagen wurden von der Großen Kammer, der obersten Instanz des EGMR, vorrangig verhandelt – ein Zeichen für die Bedeutung der Entscheidung. Die 17 Richterinnen und Richter urteilen, ob die Klimaschutzpolitik der Regierungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates verstößt. In allen drei Fällen wird den europäischen Regierungen Untätigkeit oder unzureichendes Handeln bei ihren Maßnahmen gegen die Klimakrise vorgeworfen.

Die Herausforderung bestehe darin, „die Anerkennung eines individuellen und kollektiven Rechts auf ein möglichst stabiles Klima sicherzustellen, was eine wichtige rechtliche Neuerung darstellen würde“, sagt die ehemalige französische Umweltministerin Corinne Lepage, die einige der Kläger als Anwältin vertritt.

Die Position des Gerichts „könnte einen Wendepunkt im weltweiten Kampf für eine lebenswerte Zukunft markieren“, sagt Rechtsanwalt Gerry Liston von der Nichtregierungsorganisation Global Legal Action Network (GLAN). „Ein Sieg in einem der drei Fälle könnte für Europa die bedeutendste rechtliche Entwicklung im Bereich des Klimawandels seit der Unterzeichnung des Pariser Abkommens von 2015 darstellen“, das neue Ziele zur Reduzierung der Emissionen vorgab.

Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. Diese enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zum Umweltschutz. Dennoch verpflichtete der Gerichtshof in früheren Fällen, bei denen es um die Industrie und die Müllwirtschaft ging, Staaten zur Erhaltung einer „gesunden Umwelt“. Dabei beriefen sich die Richter auf Artikel 8 der Konvention – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die erste der drei Klagen, über die der EGMR am Dienstag entscheidet, reichten die Schweizer Klimaseniorinnen ein, ein Verein von mehr als 2.000 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren. Sie beklagen „Versäumnisse der Schweizer Behörden“ beim Klimaschutz, die „ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen“ würden.

Damien Carême, Ex-Bürgermeister der nordfranzösischen Küstenstadt Grande-Synthe und heute EU-Parlamentarier, wirft seinerseits in seiner ebenfalls zur Entscheidung anstehenden Klage der Regierung in Paris vor, nicht genügend gegen den Klimawandel zu tun, um eine Überflutung seiner Stadt zu verhindern. 2019 hatte Carême bereits beim Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, geklagt. Das Gericht entschied im Juli 2021 zugunsten der Stadt Grande-Synthe, wies aber Carêmes Klage in eigenem Namen ab, weshalb er den EGMR anrief.

Die dritte Klage reichte eine Gruppe von sechs Portugiesen im Alter von zwölf bis 24 Jahren nach den schweren Waldbränden 2017 ein. Ihre Klage richtet sich nicht nur gegen Portugal, sondern auch gegen 31 weitere Staaten – alle EU-Länder sowie Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Großbritannien und Russland.

Zu den 46 Mitgliedern des Europarates gehören fast alle europäischen Länder, nicht nur EU-Staaten. Russland wurde nach dem Einmarsch in der Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen, aber Fälle gegen Moskau werden immer noch vor dem Menschenrechtsgerichtshof verhandelt.

Der EGMR wird nur Urteile fällen, wenn er feststellt, dass alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Die angeklagten Staaten versuchten in zwei Anhörungen im vergangenen Jahr zu beweisen, dass dies nicht der Fall sei.

Die Urteile des Straßburger Gerichts sind verbindlich, doch manche Staaten, wie zum Beispiel die Türkei, halten sich nicht immer daran.

(Von Antoine Pollez/AFP)

APA/AFP

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