PV-Anlagen-Boom – kein Ende in Sicht

28. Mai 2024

Österreich wird bereits zu 34 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen versorgt. Der 3. Mai war der Tag, bis zu dem wir uns heuer rein rechnerisch mit Energie aus erneuerbaren Ressourcen versorgen können. Vor allem dank des Photovoltaik-Booms, der durch Förderungen stark angetrieben wird.

Wir befinden uns mitten in der Energiewende, die Dynamik ist spürbar“, sagt Franz Angerer, Chef der Österreichischen Energie Agentur, und ergänzt: „Die CO2-Emmissionen sinken, der Photovoltaikausbau liegt weit über den Erwartungen, und wir können bei erneuerbarem Strom erstmals seit langem einen Exportüberschuss verzeichnen.“

Bei der erneuerbaren Stromerzeugung hat vor allem die Photovoltaik in den vergangenen Jahren einen beispiellosen Boom erlebt: Lag der jährliche PV-Zubau 2020 noch bei 341 Megawatt, hat er in den Folgejahren massiv zugenommen und lag 2023 bei 2095 Megawatt. Die Zahlen aus den ersten beiden Monaten 2024 legen mit einem Zubau von 421 Megawatt nahe, dass das steile Wachstum auch heuer anhält. Damit beläuft sich die gesamte installierte PV-Leistung derzeit auf 6305 Megawatt.

Grund für den Boom sind auch Förderungen. Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 2024 ein vereinfachtes System: Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden und sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
Gebäuden, die Wohnzwecken dienen.
Gebäuden, die von Körperschaften
öffentlichen Rechts genutzt werden.
Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtä-
tigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Andernfalls (z. B. bei Anlagen über 35 kWp) kann über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden.

Kronen Zeitung

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