Nationalrat beschloss Förderung von erneuerbarem Wasserstoff

13. Juni 2024, Wien
Gasversorger werden zu Versorgungssicherheitskonzepten verpflichtet
 - Wien, APA

Der Nationalrat hat am Mittwoch Grünes Licht für die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff gegeben. Gemäß dem mit breiter Mehrheit beschlossenen Gesetz werden dafür Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit Verfassungsmehrheit wurden Gasversorger ab einer bestimmten Größe per Novelle dazu verpflichtet, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen.

Mit dem Gesetz zur Förderung von erneuerbaren Wasserstoff soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt, subventioniert werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. Euro für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Millionen zur Vergabe bis 2026. Für das Gesetz stimmten ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS. Ein von der SPÖ eingebrachter Abänderungsantrag zur Verhinderung negativer Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung sowie zur Förderung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlicher Standards wurde abgelehnt.

Eine Verfassungsmehrheit war für die anschließend beschlossene Novelle zur Absicherung der Versorgungssicherheit nötig. Gasversorger ab einer bestimmten Größe werden damit dazu verpflichtet, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen – sowohl für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Ausnahme gibt es für Gasversorger, die nachweisen könne, dass die Gasmengen der größten einzelnen Bezugsquelle nicht-russischer Herkunft sind. Zur Transparenz sollen Versorger jedenfalls ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen müssen.

Die nötige Stimmen für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit lieferte die SPÖ, zuvor reklamierte sie noch eine Abänderung in die Gesetzesänderung hinein, wonach auch Gasimporteure der Verpflichtung unterliegen. Die Zustimmung hinderte die Sozialdemokraten nicht daran, ebenso wie die NEOS die Maßnahmen als zu wenig weitreichend zu kritisieren. Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bedauerte, dass es bisher keine Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP zu dem von ihr vorgelegten Gesetzespaket zur Diversifizierungsverpflichtung für Gasversorger, wonach der Russland-Anteil an den heimischen Gasimporten von zuletzt rund 90 Prozent auf 0 Prozent im Gaswirtschaftsjahr 2027/28 sinken soll, gibt.

Das Thema Energie betraf auch ein weiterer Beschluss zur Verhinderung von Preismissbrauch im Energiesektor. Gemäß dem einstimmig beschlossenen Gesetz müssen Unternehmen, die deutlich teurer sind als ihre Konkurrenz, Preise künftig erklären. Nach bisheriger Rechtslage lag es an den Wettbewerbs- und Kartellbehörden nachzuweisen, dass durch einzelne Anbieter ein Missbrauch stattgefunden habe. Für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen wurde nun eine Beweislast-Umkehr eingeführt. Energieversorgungsunternehmer haben aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass eine Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Bestimmung ist mit Ende 2027 befristet.

APA