„Wegbereiter“ für Kärntner Energiewende

19. Juni 2024

Die Landesregierung hat das Energiewendegesetz beschlossen. Erzeugung von Ökostrom wird damit „öffentliches Interesse“.

Lange wurde darum gestritten, zig Stellungnahmen wurden eingereicht und abgegeben. Am Montag nun wurde es in der Landesregierung beschlossen: das Kärntner Energiewendegesetz.

Mit der Bestimmung – ihre Beschlussfassung im Landtag im Juli dürfte nur noch Formsache sein – soll der Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung in Kärnten beschleunigt werden. Und zwar dadurch, dass vier Gesetze – Raumordnung, Bauordnung, Elektrizitätsgesetz und Elektrizitätswirtschaftsgesetz – aufeinander abgestimmt werden. Es wendet sich auch die Grundanschauung: Mit dem Gesetz ist das „überwiegende öffentliche Interesse an erneuerbarer Energieerzeugung“ erstmals gesetzlich verankert.

Das Ziel ist klar: weniger und kürzere Verfahren, Entbürokratisierung. Künftig sollen alle Erneuerbaren-Anlagen in Kärnten nach dem Baurecht nur noch anzeigepflichtig sein. Hunderte Verfahren werden auch im Elektrizitätsrecht entfallen, indem der Schwellenwert für die Bewilligungspflicht dort von fünf auf 500 kW gehoben wird. „Kärnten wird damit vom strengsten zu einem der liberalsten Bundesländer in dieser Thematik“, sagt Energiereferent Sebastian Schuschnig (ÖVP). Er hält den Beschluss für „eine wesentliche Entscheidung für den Standort Kärnten, denn Energiepolitik ist Standortpolitik“. „Wir vereinfachen, lassen aber keinen Wildwuchs zu“, stellt Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) klar. Sensible Landschaftsräume, etwa Naturschutzgebiete oder rote Gefahrenzonen, bleiben vor Verbauung durch Energieanlagen bewahrt. Was das Gesetz, das der Definition nach eine Sammelnovelle ist, nicht enthält, ist eine konkrete Zahl an Windrädern oder PV-Anlagen, die Kärnten „haben“ bzw. zulassen will.

Die Kärntner Industrie hält den Beschluss für ein wichtiges „Signal für den Standort“. „Besonders positiv zu beurteilen ist das in dem Gesetz verankerte übergeordnete öffentliche Interesse gegenüber der Erhaltung des Landschaftsbildes. Auch Maßnahmen wie die jetzt vorliegende PV-Verordnung begrüßt die Industrie“, sagt IV-Geschäftsführerin Claudia Mischensky. „Das Gesetz ist notwendig“, so Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl.

Kritik kommt von der FPÖ. Für FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer ist mit dem Energiewendegesetz der „Zerstörung unserer Kultur- und Berglandschaft durch Windräder Tür und Tor geöffnet“. Angerer befürchtet, dass es durch das „Zerstörungsgesetz“ in Kärnten bald „Hunderte neue Windräder samt neuer Transportstraßen und Stromleitungen“ geben wird. Skeptisch ist auch die Nationalratsabgeordnete und Grünen-Landessprecherin Olga Voglauer. Sie vermisst im Gesetz ausgewiesene (Windkraft-)Zonen bzw. eine Energieraumplanung. Zur Aufstellung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die das Energiewendegesetz nur dann erlaubt, wenn ein direkter landwirtschaftlicher Nutzen gegeben ist, sagt Voglauer: „So wird die Nutzung komplett eingeschränkt und der Zweck, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten, nicht erfüllt.“ Team-Kärnten-Chef Gerhard Köfer will im Fachausschuss des Landtages noch einiges klären. Laut ihm ist „rund um dieses Gesetz eine Vielzahl an Fake News im Umlauf“.

von Eva Gabriel

Kleine Zeitung