Fördervolumina für Marktprämien deutlich erhöht

20. Juni 2024, Wien/Bregenz

Ausschreibungsphase für Photovoltaikanlagen startet am 25. Juni 2024

Österreich will seinen Strombedarf bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken. Um den Ausbau der Ökostromerzeugung anzukurbeln, hat die Bundesregierung über die Marktprämienverordnung die Fördervolumina für erneuerbare Energien im Jahr 2024 und 2025 erhöht.

Was ist die Marktprämie?

Die Marktprämie ist als Betriebsförderung eine finanzielle Unterstützung für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und ist Teil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.

Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh.

Der Gesetzgeber sorgt mit dieser langfristigen Unterstützung und einer Laufzeit von 20 Jahren dafür, dass die Anlage wirtschaftlich sauberen Strom produzieren kann.

Ausschreibungsphase für Photovoltaik

Die Vergabe der Marktprämie für Photovoltaikanlagen erfolgt im Jahr 2024 an vier Ausschreibungsterminen. An der Ausschreibung können Neuanlagen und Erweiterungen mit einer Modulspitzenleistung von mehr als 10 kWp teilnehmen. Die Anlagen dürfen zum Zeitpunkt der Gebotslegung noch nicht in Betrieb sein.

Die zweite Ausschreibung für Photovoltaikanlagen beginnt am 25. Juni um 12:00 Uhr und endet am 9. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Für diesen Termin ist ein Ausschreibungsvolumen von zumindest 287.500 kWp mit einem Höchstpreis von 8,98 Cent/kWh vorgesehen.

Die Termine für weitere Ausschreibungsphasen im Jahr 2024 finden Sie im EAG- Förderkalender.

Wichtige Eckpunkte

Das Gebot für die Marktprämie muss rechtzeitig vor dem Gebotstermin, das ist der letzte Tag der Ausschreibungsphase, im EAG-Portal abgegeben werden.

Gebote mit einer Anlagenleistung von mehr als 100 kWp müssen bis zum Gebotstermin eine Erstsicherheit hinterlegen (Überweisung oder Bankgarantie). Die Hinterlegung der Erstsicherheit muss bis zum Gebotstermin erfolgt sein, ansonsten gilt das Gebot als zurückgezogen.

Nach der Förderzusage (Zuschlagserteilung) ist zusätzlich innerhalb von 10 Werktagen eine Zweitsicherheit zu hinterlegen. Nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage werden die Sicherheiten rückerstattet.

Zu beachten ist, dass ein Gebot nur berücksichtigt werden kann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Rückfragen & Kontakt:

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