Österreich verbietet Exekution von Gazprom-Geldern nicht

24. Juni 2024, Wien

Anders als Ungarn will die Regierung der Justiz keine Vorgaben machen, um Gasimporte zu sichern.

Falls auf Basis internationaler Gerichtsentscheidungen versucht werden sollte, in Österreich Zahlungen der OMV an Gazprom zu vollstrecken und in Folge Auswirkungen auf die Gasversorgung des Landes zu erwarten wären, will sich die Regierung nicht einmischen. Es geb keine Anweisungen des österreichischen Justizministeriums an zuständige Gerichte, sagte eine Sprecherin.

Die OMV hatte am 21. Mai 2024 in einer „Urgent Market Message“ erklärt, von einem potenziell folgenschweren ausländischen Gerichtsurteil erfahren zu haben. Die deutsche Uniper habe erwirkt, dass offene Forderungen an Gazprom auch durch Zwangsvollstreckungen in anderen EU-Staaten beglichen werden könnten. Theoretisch müsste die OMV also ihre Zahlungen aus dem Gasliefervertrag mit Gazprom an Uniper leisten. Im Falle einer solchen Zwangsvollstreckung dürfte Gazprom die Gaslieferungen einstellen, was den österreichischen Gasmarkt beeinträchtigen würde.

Österreichs Nachbar Ungarn ist in einer ähnlichen Lage, will aber eine Lösung gefunden haben: Auf Grundlage eines nunmehr mit dem Krieg im Nachbarland Ukraine begründeten Ausnahmezustands dekretierte Premierminister Viktor Orbán am 30. Mai, dass Zahlungen für Erdgaslieferungen nicht zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen verwendet werden dürfen. Dies würde der „ungarische öffentlichen Ordnung“ widersprechen, begründete er.

Die Presse