Der Europäische Rechnungshof warnt in einem Bericht vor neuer Abhängigkeit bei der Gasversorgung – und stellt infrage, wie wirksam die bisherigen Maßnahmen wirklich waren.
Er ist vielen noch gut in Erinnerung, der Gaspreisschock vor zwei Jahren. Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine drehte der Aggressor, der bis dahin weite Teile Europas mit günstiger Energie versorgte, am Gashahn. Enorme Preisanstiege an Europas Gasbörsen waren die Folge. Die EU und ihre Mitglieder reagierten mit Subventionen für Unternehmen und Haushalte; gleichzeitig wurden zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um derartige Abhängigkeiten künftig zu vermeiden.
Das es scheint in weiten Teilen funktioniert zu haben. Waren es 2021 noch 150 Milliarden Kubikmeter, die die EU-Staaten aus Russland importierten, gingen die Importe 2023 auf knapp 43 Mrd. Kubikmeter zurück. Also perfektes Krisenmanagement? Nicht ganz, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH). In dem 62 Seiten langen Dokument analysierten die ERH-Prüfer die von der EU-Kommission koordinierten Maßnahmen infolge der Gaspreiskrise.
Die Schlussfolgerung: Es gebe noch „etliche Hausaufgaben zu erledigen“. Zwar hätte man mehrere Sofortmaßnahmen ergriffen, deren Nutzen sei allerdings allzu oft uneindeutig. Zudem begebe man sich zusehends in Abhängigkeiten bei importiertem Flüssiggas (LNG).
Ziele übertroffen
Eine der Sofortmaßnahmen war, die Gasnachfrage zu reduzieren. Ein Minus von 15 Prozent wurde anvisiert – und übertroffen. Der Haken: Inwieweit der Rückgang auf die begleitenden Informationskampagnen zurückzuführen ist, ist fraglich. Genauso gut könnte er durch den warmen Winter oder eine gedrosselte Nachfrage aufgrund der hohen Gaspreise bedingt sein, heißt es im ERH-Bericht. Ähnlich ist die Situation bei der EU-weiten Befüllungspflicht der Gasspeicher von mindestens 90 Prozent. Zwar ist auch dieses Ziel übertroffen worden, doch das war bereits zuvor der Regelfall, rechnet der ERH vor. Demnach waren die Speicher auch im Schnitt von 2016 bis 2020 mit 91,5 Prozent über der krisenbedingten Vorgabe. Die Befüllungspflicht hätte zwar Sicherheit geschaffen, „stellt aber keine deutliche Abweichung von der bisherigen Praxis dar“, so die Schlussfolgerung.
Auch für die Behauptung der Kommission, der im Februar 2023 in Kraft getretene Gaspreisdeckel hätte die Preise begrenzt, konnte der ERH keine Belege finden. Der Grund dafür: Der Mechanismus kam nie zur Anwendung, da die Marktpreise seit der Einführung stets darunter lagen. Denn korrigiert wird erst ab Gaspreisen von mehr als 180 Euro pro Megawattstunde. Seit Jänner 2023 lag der Preis bei den entsprechenden TFF-gehandelten Futures jedoch kaum über 70 Euro und pendelte sich zuletzt bei einem Niveau von rund 35 Euro ein.
Deutlich positiver bewerten die Autoren die gemeinsame Gasbeschaffung der EU. Im Frühjahr 2022 eingeführt, koordiniert die Onlineplattform Aggregate EU die Wiederbefüllung der Gasspeicher und soll dank der „kollektiven Marktmacht“ bessere Preise aushandeln, wie die Kommission im April einmal mehr betonte. Laut ERH unterstützt die Beschaffungsplattform vor allem kleinere Unternehmen, etwa nationale Energieunternehmen und lokale Gasversorger. Insgesamt wurden im Vorjahr 54 Milliarden Kubikmeter Gas darüber nachgefragt; das entspricht rund der Hälfte der EU-weiten Speicherkapazitäten.
Preisvorteil? Gute Frage
Ob dabei tatsächlich Preisvorteile entstanden sind, lässt sich aber einmal mehr nicht bestimmen. Einerseits hätten sich die krisenbedingten Preisunterschiede zwischen den EU-Gasmärkten schnell verringert, andererseits fehlten Informationen zu abgeschlossenen Verträgen. Nicht einmal die Kommission selbst könne nachvollziehen, welche Verträge zu welchen Preisen führten, bemängelt der ERH fehlende Transparenz. Neben bestehenden Plänen zur Verfügbarkeit von Gas vermisst der ERH zudem konkrete Maßnahmen zur Leistbarkeit. Zwar gebe es mittlerweile eine einheitliche Definition von Energiearmut, von der rund jeder zehnte EU-Haushalt betroffen ist. Es fehlten aber konkrete Definitionen, wann Energiepreise als bezahlbar gelten und wann nicht.
Doch insbesondere mit Blick auf die zunehmende LNG-Abhängigkeit orten die Autoren das Risiko „strukturell erhöhter Preise“, die Haushalte und Unternehmen treffen würden. Schließlich heizt jeder dritte EU-Haushalt mit Gas, ein Viertel des Gesamtverbrauchs wird in der Industrie verbraucht.
Abhängig von LNG
Insbesondere die neue Abhängigkeit von US-amerikanischem Flüssiggas bereitet Sorgenfalten. Die EU-Importe aus den USA verdreifachten sich zwischen 2021 und 2023 auf mehr als 52 Milliarden Kubikmeter, bei LNG beträgt die Abhängigkeit mittlerweile 50 Prozent. Angesichts der anstehenden Präsidentschaftswahl ein riskanter Umstand, sollte Donald Trump an die Macht kommen. Denn dieser zeigte sich in seiner ersten Amtszeit nicht unbedingt konfliktscheu im Umgang mit der EU.
Indes verhängte die EU am Montag ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland, im Fokus ist auch russisches LNG. Investitionen in LNG-Projekte sollen untersagt, Schlupflöcher zur Sanktionsumgehung geschlossen werden. Zudem soll vom belgischen Hafen Zeebrugge aus künftig kein russisches Flüssigerdgas mehr verschifft werden. Dies soll die russischen Transportkapazitäten begrenzen und die Einnahmen aus dem LNG-Verkauf zur Füllung der Kriegskasse vermindern.
Der Standard