Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Montag eine Beschwerde gegen die geplante Errichtung eines Elektrolyseurs in Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) abgewiesen. Werner Falb-Meixner, Obmann der Interessengemeinschaft Wasser, sowie eine Wohnungs- und zwei Wassergenossenschaften wollten damit eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofffabrik der Burgenland Energie durchsetzen. Das Gericht entschied jedoch dagegen.
Die Burgenland Energie und Vorstandsvorsitzender Stephan Sharma sahen sich durch das Urteil bestätigt. Das Verwaltungsgericht stelle darin fest, dass die Grundwasserentnahme, die zur Herstellung von Wasserstoff notwendig ist, die Schwellenwerte nicht erreiche, hieß es. Auch eine Einzelfalluntersuchung sei laut BVwG nicht erforderlich, weil es keine Hinweise auf erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt gebe.
Mit dem Wasserstoffprojekt will die Burgenland Energie ihr eigenes Gas aus Wind- und Sonnenstrom produzieren und damit die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduzieren. Kritik an dem Vorhaben kam vor allem von Falb-Meixner und der burgenländischen ÖVP. Am Montag warnten sie erneut vor einer „drohenden Wasserknappheit“ in einer ohnehin schon eher trockenen Region und der Entnahme von „kostbarem Trinkwasser“.
Die Burgenland Energie hat die Kritik in der Vergangenheit bereits mehrfach zurückgewiesen. Die Anlage werde im Vollausbau rund 775.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr verbrauchen. Das entspreche drei Prozent der Menge, die die Landwirte aus den rund 6.000 genehmigten Feldbrunnen in der Region entnehmen dürfen, und 0,5 Prozent des gesamten burgenländischen Wasserverbrauchs, hielt das Unternehmen fest.
APA