Naturschutzbewilligung für Kraftwerk Stegenwald aufgehoben

2. September 2024, Salzburg/Wien/Werfen

Ein gutes Jahr nach Baubeginn für das Salzachkraftwerk Stegenwald beim Pass Lueg im Salzburger Pongau hat der Verwaltungsgerichtsgerichtshof (VwGH) die naturschutzrechtliche Bewilligung aufgehoben. Das teilten die Projektpartner Salzburg AG und Verbund am Freitagnachmittag mit. Die beiden „prüfen derzeit die Auswirkungen dieses Entscheids und werden in kommenden Tagen die weitere Vorgangsweise festlegen“, heißt es in der Aussendung.

„Ziel ist es, möglichst rasch wieder eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu erhalten.“ Laut der Mitteilung wurde die Bewilligung aus formellen Gründen aufgehoben. „Inhaltliche Gründe werden nicht genannt, begründet wird dies mit der Verletzung von Verfahrensvorschriften.“ Die Landesumweltanwaltschaft (LUA) hatte eine außerordentliche Revision gegen das entsprechende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Salzburg eingebracht.

Bis zum Vorliegen einer neuerlichen naturschutzrechtlichen Bewilligung werden auf der Baustelle jene Arbeiten eingestellt, die eine solche Bewilligung brauchen. „Die bisherigen Arbeiten wurden auf Basis einer aufrechten naturschutzrechtlichen Bewilligung durchgeführt“, so die Projektpartner.

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ betonten am Nachmittag in Aussendungen, dass sie sich in ihrem Vorhaben bestätigt fühlten, das Revisionsrecht der LUA in Verfahren für Anlagen von erneuerbaren Energien zu streichen, was demnächst im Landtag beschlossen werden soll.

Baubeginn für das Kraftwerk war im Juni 2023. Nach der Fertigstellung soll es 72,8 Gigawattstunden Strom im Jahr erzeugen, das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 20.000 Haushalten. Verbund und Salzburg AG investieren dafür rund 100 Millionen Euro, hieß es vor einem Jahr. Die Bauzeit beträgt etwas mehr als zwei Jahre, bevor die beiden Kaplan-Turbinen mit einer Leistung von 14,3 Megawatt Strom erzeugen können.

APA

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