Am Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg wird am Montag über Österreichs Klage gegen die EU-Taxonomie verhandelt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der EU-Kommission von 2022, Atomkraft und fossiles Gas unter Auflagen zu den klimafreundlichen Übergangstechnologien zu zählen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die die Klage unterstützt, wiederholte ihre Argumente unterdessen nochmals in einem Montag veröffentlichten Bericht.
„Lenkt die EU-Taxonomie die geplanten Investitionen von 350 Milliarden Euro (geschätzter jährlicher Investitionsbedarf, um EU-Emissionsziele bis 2030 zu erreichen; Anm.) auch in Atomkraft, fehlen diese Gelder für weit schneller umsetzbare Solar- und Windkraftanlagen“, argumentiert Greenpeace Österreich in einer Aussendung. „Klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke würden zudem entsprechend Jahre länger laufen.“
Acht Länderbüros von Greenpeace, darunter jenes aus Österreich, haben selbst eine Klage gegen die Entscheidung der Brüsseler Behörde eingereicht; diese ruhe aber aktuell, bis zum Ausgang des von der Regierung in Wien geführten Verfahrens.
Die Republik führt 16 Klagegründe ins Feld, über die heute in Luxemburg verhandelt wird. Der EU-Kommission wird unter anderem vorgeworfen, sie „verkenne die Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung mehrerer der geschützten Umweltziele durch schwere Reaktorunfälle und die hoch radioaktiven Abfälle.“ Wann das EuG sein Urteil fällen wird, ist noch nicht bekannt. Danach besteht zudem die Möglichkeit, dass eine Verfahrenspartei Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Urteil einlegt.
Die EU-Taxonomie-Verordnung von 2020 legt vereinfacht gesagt fest, unter welchen Umständen Technologien als nachhaltig fürs Klima gelten. Dies hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt wird, welche Investitionen als „grün“ gelten können. Die genaue Liste der dazu zählenden Technologien legt die EU-Kommission in sogenannten „Delegierten Verordnungen“ fest. In einer davon werden Atom und Gas als Brückentechnologien eingestuft. Während einer Übergangszeit könnten Investitionen in solche Anlagen also als „grün“ gelten. Gegen die entsprechende Delegierte Verordnung richtet sich die österreichische Klage.
APA