Tiwag senkt Strompreis mit Dezember

11. November 2024, Innsbruck

Der Tiroler Landesenergieversorger Tiwag hat am Montag eine Strompreisreduktion angekündigt. Mit 1. Dezember 2024 soll der Arbeitspreis für Bestandskundinnen und -kunden um zwei Cent auf 9,8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto gesenkt werden, teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bedeute dies eine Ersparnis von 84 Euro im Jahr.

Eigentlich wäre eine nächste Preissenkung zu Jahresbeginn geplant gewesen. Diese wurde nun vorgezogen, nachdem der Einkauf für die benötigten Strommengen für 2025 abgeschlossen worden sei. „Die dabei erreichte Kostenreduktion“ werde schon früher an die „KundInnen weitergegeben“, hieß es.

Zudem wurde mitgeteilt, dass die Tiwag in den kommenden Jahren zwei Mrd. Euro in den Ausbau der Infrastruktur „zur Unterstützung der Energiewende“ investieren wolle. „Voraussetzung für die Aufbringung der dafür erforderlichen Mittel ist ein wirtschaftlich erfolgreiches und stabiles Unternehmen, das diese Investitionen aus eigener Kraft mit einem hohen Tiroler Wertschöpfungsanteil bewältigen und auch dem Eigentümer eine angemessene Dividende zur Erfüllung seiner gemeinwirtschaftlichen Aufgaben bereitstellen kann“, sagte Aufsichtsratsvorsitzender Eduard Wallnöfer.

Der Landesenergieversorger war in den vergangenen Jahren aufgrund von Strom- und Gaspreiserhöhungen immer wieder in Kritik und unter politischen Druck geraten. Insbesondere die Arbeiterkammer mit ihrem schwarzen Präsidenten Erwin Zangerl fuhr juristische Geschütze auf und reichte über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klagen gegen das Unternehmen ein. In einer Musterklage vor dem Bezirksgericht Innsbruck bekam die Interessensvertretung recht, die Tiwag lenkte daraufhin ein und schnürte ein 60 Mio. Euro schweres Paket für Haushalte, Unternehmen und Landwirtschaft. Tirols Landeshauptmann und Eigentümervertreter Anton Mattle (ÖVP) hatte zudem eine Neuaufstellung „in personeller, struktureller und kommunikativer Hinsicht“ angekündigt. In der Tiwag-Satzung wurde ein etwa ein „kostengünstiger Preis“ als Zieldefinition festgelegt und als öffentliches Interesse festgeschrieben.

APA