Die Höhe staatlicher Klimaschutzförderungen variiert je nach Bundesland, Branche, Unternehmensgröße und Einkommensschicht, wie eine aktuelle Studie des Wiener Instituts für Wirtschaftsvergleiche (wiiw) im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich zeigt. „Große Förderungen an Unternehmen dürfen nur dann fließen, wenn eine Standortgarantie, eine Gewinnbeteiligung und ein mit den Betriebsräten ausgearbeiteter Transformationsplan vorliegt“, forderte die AK am Freitag.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzierten die Förderungen und müssten daher wissen, wohin diese Gelder fließen. Die AK Oberösterreich fordert laut Eigenangaben mehr Transparenz und ein verteilungspolitisches Monitoring durch die öffentliche Hand. „Da die Förderungen mit Steuermitteln bezahlt werden, die zu 80 Prozent von den Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen getragen werden, haben wir ein Recht zu erfahren, wohin sie fließen“, so AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl. Kleinere und mittlere Unternehmen dürften „nicht abgehängt werden“. Auf der Wunschliste steht ein Wohnbonus in Höhe von 10 Prozent der Wohnkosten beziehungsweise maximal 800 Euro in Form einer jährlichen Steuergutschrift.
2022, noch während der Corona-Pandemie, wurden laut wiiw nach vorliegender Datenlage knapp 780 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln ausgezahlt – 692 Mio. Euro und damit 88,9 Prozent der gesamten klimarelevanten Förderungen in Österreich kamen dabei vom Bund und 86,2 Mio. Euro (11,1 Prozent) vom Land. Hohe Summen flossen vor allem in die Kategorie erneuerbare Energie und Energieeffizienz, bei den Haushalten in den Tausch von Öl- und Gasheizungen. Niederösterreich und Oberösterreich erhielten die meisten Bundesförderungen.
2021 waren laut wiiw-Studie noch 62,4 Prozent der Förderungen für klimaschonende Maßnahmen an Unternehmen gegangen – und hier mit etwa 300 Mio. Euro mit Abstand am meisten in den Bereich Energieversorgung, gefolgt vom Bereich Herstellung von Waren (weit unter 100 Mio. Euro) – und 28,5 Prozent an Personen; 2022 drehte sich das Bild: 26,1 Prozent der gesamten Fördersumme erhielten Unternehmen und 63,3 Prozent Privatpersonen beziehungsweise Haushalte. Als Grund für den Förderungsrückgang bei den Firmen ortet das wiiw den Entfall der Tarifförderungen gemäß Ökostromgesetz (ÖSG) und den Rückgang der Sanierungsoffensive.
Bei den Personen wiederum schlugen bei der Entwicklung vor allem die steigende Ausschüttung an Fördermitteln für den Tausch von Öl- und Gasheizungen sowie der Anstieg nachhaltiger Energietechnologien wie Photovoltaik, Holzheizungen oder Solaranlagen im Privatbereich durch. Hier sind laut wiiw überwiegend besserverdienende Personen zum Zug gekommen, da diese eher in einem Eigenheim lebten: „Für Personen mit geringerem Einkommen, die in Miete wohnen, gibt es hingegen kaum passende Förderprogramme“, kritisiert die AK.
Im Bundesländervergleich rangiert Wien mit einer Eigenheimbesitzerquote (Hauptwohnsitz) unter 20 Prozent laut Studie bei der Personenförderung pro ortsansässiger Person an letzter Stelle; in den restlichen Bundesländern liege der Eigentumsanteil bei mindestens 50 Prozent, so das wiiw unter Verweis auf Fessler-Daten aus dem Jahr 2023. „Vor diesem Hintergrund haben viele Haushalte in Wien beispielsweise beschränkte Möglichkeiten, Klima-Förderungen für den Tausch von Öl- und Gasheizungen ausgezahlt zu bekommen.“
Laut AK zeigt ein genauerer Blick auf die Unternehmensförderungen in Österreich, dass größere Unternehmen den Großteil der Fördermittel für sich beanspruchen konnten. Nur ein geringer Anteil der Gelder sei an Firmen mit einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro gegangen.
Angesichts des Klimaziels der Politik, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 48 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu senken, sind auch in den kommenden Jahren Fördergelder für klimarelevante Maßnahmen zu erwarten. „Aus politischer Sicht ist die Verteilungsdimension von Förderungen wichtig, um die Akzeptanz der Dekarbonisierung sicherstellen zu können“, hielten die Studienautoren des wiiw fest. Aus wissenschaftlicher Sicht könnte auf der Grundlage der Studie und weiterer Verbesserungen der zugrundeliegenden Förderdaten „der Prozess der Dekarbonisierung in Zukunft durch ein Verteilungsmonitoring begleitet werden“, regen die wiiw-Vertreter an. „Informationen über die Verteilung von Klimaförderungen an Unternehmen, Personen und gemeinnützige Organisationen sind wesentlich, um den Einsatz öffentlicher Fördermittel analysieren zu können.“
Das wiiw verwendete eigenen Angaben zufolge Daten der Transparenzdatenbank unter Berücksichtigung von Sonderauswertungen durch die Statistik Austria für die Jahre 2021 und 2022 „als einzig verfügbare Datenquelle“ für eine solche Verteilungsanalyse. Die Vollständigkeit der meldepflichtigen Förderungen für die interessierte Öffentlichkeit sei aber „nicht nachprüfbar“.
Die vorliegende Studie liefert laut wiiw eine deskriptive Analyse der Verteilung von klimaschutzrelevanten direkten staatlichen Förderungen (Klima-Förderungen) in Gesamtösterreich und im Bundesländervergleich. Während es zur Analyse von Förderungen in Österreich bereits Arbeiten gebe, liefere die Erhebung „erste Ergebnisse zur Verteilungsdimension von Klima-Förderungen“. Die analysierten Daten hatten den Angaben zufolge direkte Förderprogramme aus vier Kategorien zum Inhalt: erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen, Forschung und Klima, alternative Mobilität sowie weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Erhoben wurden die Förderungen nach Förderempfängerinnen und Förderempfängern (Personen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen/öffentliche Verwaltung) sowie die Personenförderungen nach Einkommensgruppen, Altersgruppen und Bildungsstand – sowie, bei den Unternehmensförderungen, nach Unternehmensumsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und Unternehmensbranche.
APA