Die Novelle wurde kundgemacht: Der erste PV-Fördercall 2025 startet am 23. April!

24. April 2025, Wien

Am 23. April 2025 wurde die neue EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 kundgemacht. Der erste PV-Fördercall startet am 23. April 2025 um 17 Uhr. Alle Informationen, die der OeMAG als EAG-Abwicklungsstelle vorliegen, wurden umgehend auf den Webseiten veröffentlicht und sind online abrufbar. Zusätzlich wurde an alle registrierten Personen ein „Sonder-Newsletter“ mit den aktuellen Informationen zum ersten PV-Fördercall versendet.

„Seit Wochen arbeiten wir kontinuierlich daran, die geplanten Vorgaben der neuen Verordnung bestmöglich umzusetzen. Als EAG-Abwicklungsstelle unterliegen wir dabei gesetzlichen Rahmenbedingungen und durchlaufen einen klar definierten Abstimmungsprozess mit festen Zeitplänen“, erläutert Vorstandsmitglied MMag. Gerhard Röthlin.

„Die Energiewende gelingt nur gemeinsam. Dafür braucht es klare Rahmenbedingungen, damit alle Beteiligten wissen, wie und wann sie ihren Beitrag leisten können“, ergänzt Vorstandsmitglied Dr. Horst Brandlmaier, MBA noch.

Mit der neuen EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 ist nun der nächste Schritt in Richtung Energiewende geebnet: Die Novelle 2025 schafft die Grundlage dafür, dass Investitionen in erneuerbare Energien auch im Jahr 2025 gezielt unterstützt werden. Wer eine Photovoltaikanlage errichten oder erweitern möchte, kann vor der Inbetriebnahme einen Investitionszuschuss beantragen – auch die Möglichkeit einer Förderung für den dazugehörigen Stromspeicher ist gegeben. Die Verordnung legt außerdem die Rahmenbedingungen für Förderungen im Bereich Wasserkraft, Windkraft und Biomasse fest. Fixiert sind nun auch die Termine der Fördercalls sowie die verfügbaren Mittel und Fördersätze für das Jahr 2025.

Alle Details zu den Fördercalls können hier abgerufen werden.

Mit Hilfe der detaillierten Leitfäden (Link) wird die Einreichung von Projekten im EAG-Portal einfach und klar umsetzbar. Schritt für Schritt werden alle relevanten Informationen und Anforderungen verständlich erklärt – so wird die Antragstellung auch für Erstnutzer:innen transparent und gut machbar. Die Leitfäden dienen als praktische Orientierungshilfe und unterstützen dabei, alle notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen.

Die Zukunft unserer Energieversorgung gestalten wir heute. Wir leisten unseren Beitrag, indem wir durch zielgerichtete Information und Transparenz Orientierung schaffen – damit alle wissen, wie sie die Energiewende mitgestalten können.

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