
Umweltdachverband, Naturschutzbund, Alpenverein und Greenpeace wollen die Gasbohrungen in Molln nun auch vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bringen. Sie haben das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision ergriffen, nachdem sie mit einer Beschwerde beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht (LVwG) nicht durchgekommen sind. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben sie bereits erreicht, dass das oberösterreichische Naturschutzgesetz geändert werden muss.
Im Dezember 2023 hatten die NGO Beschwerde gegen die geplanten Gasbohrungen der Firma ADX nahe am Nationalpark Kalkalpen eingereicht. Das Land Oberösterreich erkannte der Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung zu, die Bohrungen wurden durchgeführt. Daher zogen die Umweltorganisationen vor das LVwG. Dieses stellte einen Antrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH, der den Paragrafen 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig aufhob.
Die Beschwerde an sich hatte aber keinen Erfolg, das LVwG stellte das Verfahren ein. Es argumentierte, dass die Frist erloschen und die Bohrungen bereits erfolgt seien. Dadurch hätten die Umweltorganisationen keine Möglichkeit gehabt, die Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen zu prüfen, sieht Umweltdachverband-Präsident Franz Maier „einen klaren Bruch der Aarhus-Konvention“. Das LVwG habe sich inhaltlich nicht mit der Beschwerde befasst, kritisierte auch Jasmin Duregger von Greenpeace, das will man nun mit der außerordentlichen Revision erreichen.
APA