
Rechtlicher Rahmen bremst Investments – bei Stand-alone-Großbatteriespeichern fallen doppelte Netzentgelte an
Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien steigt auch in Österreich der Bedarf an Flexibilität im Stromnetz. Großbatteriespeicher gelten als zentraler Baustein, um Stromüberschüsse aus erneuerbarem Strom zwischenzuspeichern und bei Bedarf wieder ins Netz einzuspeisen bzw. auch im Rahmen der Regelenergie als rasche Reserve zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz bereitzustellen. Doch trotz ihrer technisch vielversprechenden Rolle kommt der Ausbau dieser Speichertechnologien in Österreich nur schleppend voran – und das liegt nicht zuletzt an einem wirtschaftlichen Stolperstein: den hohen Netzentgelten.
Doppelte Entgelte
Vor allem Stand-alone-Großbatteriespeicher können eine effektive Lösung für die fluktuierende Einspeisung sein. Stand-alone-Batteriespeicher sind unabhängige Energiespeicheranlagen, die nicht mit anderen Erzeugungsanlagen wie zum Beispiel Solar- oder Windparks gekoppelt sind. Sie beziehen die Energie direkt aus dem Stromnetz, speisen diese zu einem günstigeren Zeitpunkt wieder in das Netz ein und sorgen so für dessen Entlastung.
Nach der derzeitigen Rechtslage werden Batteriespeicher aufgrund ihrer Doppelfunktion sowohl als Entnehmer als auch als Einspeiser in das Stromnetz qualifiziert. Diese duale Einstufung führt dazu, dass Netznutzungsentgelte sowohl für die Entnahme als auch Einspeisung zu entrichten sind. Das macht insbesondere den Betrieb von Stand-alone-Speicheranlagen wirtschaftlich weit weniger attraktiv.
Bei Batteriespeichern, die an Erzeugungsanlagen (beispielsweise Solar- oder Windparks) gekoppelt sind, oder betriebsintegrierten Batteriespeichern sieht die Rechnung aufgrund einer anderen Kostenstruktur und dadurch höheren Wirtschaftlichkeit im Vergleich deutlich besser aus. Derartige Projekte sind daher in Österreich bereits mehrfach umgesetzt worden oder befinden sich in Planung.Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es auch anders geht: In Ländern wie Deutschland wurden bereits Maßnahmen gesetzt, um auch alleinstehende Großbatteriespeicher-Parks großflächig zu fördern. Dort gelten entsprechend angepasste Netzentgeltregelungen, die eine Doppelbelastung wie in Österreich ausschließen. Aufgrund der besseren Rahmenbedingungen wurden in Deutschland im Vergleich wesentlich mehr Stand-alone-Speicheranlagen errichtet.
Nicht kostendeckend
Vorhandene Geschäftsmodelle wie der Strompreishandel oder das Regelenergiegeschäft sind derzeit für Stand-alone Speicheranlagen zudem nicht kostendeckend. Im aktuellen österreichischen Marktumfeld ist somit auch die Fremdfinanzierung der langfristigen Investition am Standort Österreich nur schwer möglich, weil Banken Großkredite nur vergeben können, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sichergestellt ist.
Es ist erfreulich, dass die neue österreichische Regierung im Regierungsprogramm bereits eine Senkung der oder allenfalls Befreiung von den Netzgebühren für Speicheranlagen vorgesehen hat. Aktuell ist aber noch unklar, ob und in welcher Form die im aktuellen Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) vorgesehene Gebührenreduktion für „netz- bzw. systemdienliche“ Speicheranlagen auch Stand-alone-Großbatteriespeicher erfasst.
Klar ist, dass der österreichische Markt für Unternehmen erst dann attraktiv wird, wenn die regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Anforderungen eines modernen Energiesystems entsprechen.
Alexander Schultmeyer ist Rechtsanwalt und Partner bei der Wiener Wirtschaftskanzlei Akela. Er ist auf die Bereiche Finanzierung und Energierecht spezialisiert.
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