
Die Bundesregierung hat am Mittwoch bei ihrem Sommer-Ministerrat eine Erleichterung bzw. Beschleunigung von verschiedenen Genehmigungsverfahren – etwa bei großen Infrastrukturprojekten – auf den Weg gebracht. Neben Großverfahren im Verwaltungsbereich will die Koalition auch Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigen, ebenso soll es Maßnahmen im Energiesektor geben. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte, es gehe darum, den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern.
Bereits diese Woche soll die Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) in Begutachtung gehen, das Beschleunigungen bei Großverfahren bringen soll, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. „Demnächst“ folgen soll die Begutachtung des geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG), im Herbst soll dann auch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) in die Begutachtung geschickt werden.
Reformen sollen Wirtschaftsprojekte erleichtern
„Es braucht bessere Bedingungen“ und gehe darum, „zu ermöglichen, nicht zu verhindern“, sagte Stocker beim „Doorstep“ vor der Regierungssitzung – und darum, die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Wirtschaft zu verbessern. „Viele Projekte scheitern nicht an fehlendem Kapital oder mangelnder Innovationskraft der Wirtschaft, sondern an sehr langen und komplexen Verfahren.“
Mehr Effizienz für AVG-Großverfahren
Daher bringe man eine Reform von Genehmigungsverfahren auf den Weg, so der Kanzler. Stocker verwies auf die schon am Montag von einer Reformgruppe von Bund, Ländern, Gemeinden und Städten angekündigten Änderungen bei sogenannten AVG-Großverfahren.
In diesem Bereich soll etwa mittels einer elektronischen Kundmachungsplattform die Effizienz gesteigert werden. Alle wesentlichen Verfahrensschritte werden künftig in übersichtlicher Form für jeden verbindlich festgehalten und dokumentiert werden, hieß es seitens der Regierung. Auch soll der Behörde die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Frist für weiteres Parteienvorbringen zu setzen. Auch soll das Ermittlungsverfahren künftig für einzelne Teilbereiche geschlossen werden können, sagte Hattmannsdorfer – womit ein Nachschieben weiterer Einwendungen unzulässig wird. Auch soll es künftig ein Ende für die achtwöchige Sommerpause bei diesen Verfahren geben.
UVP-Verfahren sollen beschleunigt werden
Darüber hinaus soll es Adaptionen beim „zentralen Instrument zum Schutz unserer Umwelt“, den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), geben, sagte Stocker. Aktuell würden UVP-Verfahren zu lange dauern, es gebe – auch im internationalen Vergleich – ein „überreguliertes Einspruchsverfahren, das Projekte verhindert“. „Nur bei uns haben Parteistellungen so ausgebaute Rechte und nur bei uns führt das dazu, dass Projekte verzögert oder verhindert werden“, so der Bundeskanzler.
Hattmannsdorfer führte aus, dass es vor allem zu Verfahrenserleichterungen im dritten Abschnitt von UVP-Verfahren kommen soll, hierbei soll eine „volle Verfahrenskonzentration beim Bund“ eingeführt werden. Hattmannsdorfer verwies auch auf Pläne, für Bürgerinitiativen „zeitgemäßere“ Regelungen einzuführen – analog zu Volksbegehren. „Wir wollen Bürgerinitiativen-Tourismus einen Riegel vorschieben“, sagte Hattmannsdorfer mit Blick darauf, dass teils in Wien gegründete Initiativen in anderen Ländern tätig werden würden. Es gehe um die Beschleunigung, betonte der Minister. Derzeit würden UVP-Verfahren im Schnitt 25 Monate dauern. „Unser Anspruch ist, dass wir das halbieren.
Stocker: Standort soll gesichert werden
Ein weiterer Punkt ist das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG): Mit dem Gesetz sollen Verfahren für den Bau von Kraftwerken, Speichern, Leitungen und weiteren Anlagen für die Energiewende beschleunigt werden. „Wenn wir wollen, dass Österreich ein sicherer Standort bleibt (…), dann müssen wir jetzt handeln“, betonte Stocker.
Künftig soll es einen One-Stop-Shop bei diesen Verfahren geben, erklärte Hattmannsdorfer. Derzeit hätten beispielsweise bei der Genehmigung eines Windparks acht Behörden Zuständigkeiten. „Es führt zu einer zentralen Beschleunigung, wenn es nur eine Anlaufstelle gibt.“ Auch soll es einheitliche Kriterien und Schwellenwerte für die Freistellung bzw. die Art des erforderlichen Genehmigungsverfahrens geben. Künftig sollen etwa Dach-Photovoltaik-Anlagen freigestellt werden oder Solaranlagen im Grünland bis zu einer gewissen Größe.
Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sprach von einem „wichtigen Schritt“. „Es geht um Geschwindigkeit und Geschwindigkeit ist derzeit ein Trumpf“, sagte er zur geplanten Einführung des One-Stop-Shops – dieser sei „wesentlich“. Deregulierungsstaatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) verwies auf positive Folgen der geplanten Reformen: „Wenn wir Energie billiger machen wollen, müssen wir diese Genehmigungsverfahren verkürzen.“
Babler verwies auf weitere Maßnahmen
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) ergänzte beim „Doorstep“, mit den Maßnahmen setze man Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung – „für die Menschen in Österreich und die Wirtschaft“. Er verwies auch auf andere geplante Projekte der Regierung, etwa auf das geplante neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Anfang Juli in Begutachtung geschickt wurde und eine Senkung des Strompreises zum Ziel hat.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr – in Vertretung der in die USA gereisten NEOS-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger – betonte, dass die Regierung auch im Sommer „hart“ arbeite. Die im Juni fixierte „Reformpartnerschaft“ zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Städten sei ein „Auftrag, über die Sommermonate weiter zu arbeiten“.
Teils Zweidrittel-Mehrheit nötig
Für den Beschluss der am Mittwoch angkündigten Reformen braucht es in Teilen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament und damit die Zustimmung der Opposition. Während jene Neuerungen im AVG, die bereits diese Woche in Begutachtung gehen sollen, mit einer einfachen Mehrheit auskommen, sind Teile der Materien von UVP-G und EABG in Verfassungsrang und benötigen daher zwei Drittel der Abgeordnetenstimmen.
APA