
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft wegen einer möglicherweise wertenden Fragestellung die Kärntner Volksbefragung zur Windkraft. Eine knappe Mehrheit hatte sich im Jänner für ein Verbot neuer Windräder ausgesprochen. Die Fragestellung scheine eine wertende Beifügung zu enthalten, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Eine Befragung über Windräder in Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich haben die Verfassungsrichter aufgehoben.
Die Volksbefragung in Kärnten zum Windkraftausbau auf Bergen und Almen war von Anfang an umstritten. Die Fragestellung sei unklar und suggestiv, bemängelten Kritiker. Anfechtungen von 163 Personen führten nun dazu, dass das Höchstgericht prüft, ob die Anordnung der Volksbefragung gesetzeskonform war. Dazu will man in den kommenden Wochen eine Stellungnahme der Landesregierung einholen. Die Anfechtungen werden mit einer „unklaren, nicht eindeutigen und suggestiven Fragestellung“ begründet, heißt es in der VfGH-Aussendung am Mittwoch. Konkret lautete diese: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Volksbefragung „erfüllte Zweck nicht“
Der VfGH stellte fest, dass diese Formulierung eine wertende Beifügung zu enthalten scheint. Es werde ausschließlich ein Interesse, der „Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“ hervorgehoben, was die Antwort in eine bestimmte Richtung lenken dürfte. Damit werde der Zweck nicht erfüllt, den Willen der Stimmberechtigten herauszufinden. „Die Fragestellung dürfte auch gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen verstoßen“, so der VfGH.
51,55 Prozent waren für das Verbot. Der Landtag beschloss daraufhin ein neues Raumordnungsgesetz mit strengeren Regeln für den Windkraft-Ausbau. Bis eine Zonierung für Windkraft ausgearbeitet worden ist, sollte ein Baustopp für neu eingereichte Windräder gelten.
Windräder-Befragung in Waidhofen an der Thaya aufgehoben
Bereits aufgehoben wurde die Volksbefragung in der niederösterreichischen Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya vom März 2024. Die Frage – „Soll der Gemeinderat die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich beschließen, damit drei bis maximal fünf Windräder auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya (Gebiet Predigtstuhl) errichtet und betrieben werden können?“ – ist laut VfGH „missverständlich formuliert“ gewesen. Der Anfechtung sei daher stattgegeben worden. Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH müsse die vorgelegte Fragestellung in einem direkt-demokratischen Verfahren „klar und eindeutig sein, um Missverständnisse so weit wie möglich auszuschließen“, erläuterte das Höchstgericht.
APA