
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft wegen einer möglicherweise wertenden Fragestellung die Kärntner Volksbefragung zur Windkraft. Eine knappe Mehrheit hatte sich im Jänner für ein Verbot neuer Windräder ausgesprochen. Die Fragestellung scheine eine wertende Beifügung zu enthalten, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Eine Befragung über Windräder in Waidhofen an der Thaya in Niederösterreich haben die Verfassungsrichter aufgehoben.
Die Volksbefragung in Kärnten zum Windkraftausbau auf Bergen und Almen war von Anfang an umstritten. Die Fragestellung sei unklar und suggestiv, bemängelten Kritiker. Anfechtungen von 163 Personen führten nun dazu, dass das Höchstgericht prüft, ob die Anordnung der Volksbefragung gesetzeskonform war. Dazu will man in den kommenden Wochen eine Stellungnahme der Landesregierung einholen. Die Anfechtungen werden mit einer „unklaren, nicht eindeutigen und suggestiven Fragestellung“ begründet, heißt es in der VfGH-Aussendung am Mittwoch. Konkret lautete diese: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden
Volksbefragung „erfüllte Zweck nicht“
Der VfGH stellte fest, dass diese Formulierung eine wertende Beifügung zu enthalten scheint. Es werde ausschließlich ein Interesse, der „Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“ hervorgehoben, was die Antwort in eine bestimmte Richtung lenken dürfte. Damit werde der Zweck nicht erfüllt, den Willen der Stimmberechtigten herauszufinden. „Die Fragestellung dürfte auch gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen verstoßen“, so der VfGH.
Die Oppositionsparteien FPÖ und Team Kärnten hatten die Volksbefragung verlangt. Die ursprüngliche Fragestellung wurde mit dem Kärntner Verfassungsdienst umformuliert. 51,55 Prozent waren in der Volksbefragung für das Verbot. Der Landtag beschloss daraufhin ein neues Raumordnungsgesetz mit strengeren Regeln für den Windkraft-Ausbau. Bis eine Zonierung für Windkraft ausgearbeitet worden ist, sollte ein Baustopp für neu eingereichte Windräder gelten.
„Weder bindend noch durchsetzbar“
„Rechtlich war das Ergebnis der Volksbefragung weder bindend noch durchsetzbar. Realpolitisch hat man sich aber in Kärnten in einer Einigung aller Landtagsfraktionen darauf verständigt, das Ergebnis in die weitere Planung miteinzubeziehen“, teilte der Landespressedienst mit. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs, die Befragung zu prüfen, werde „mit Respekt zur Kenntnis“ genommen.
FPÖ-Chef Erwin Angerer sagte in einer Reaktion: „Egal, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, das Ergebnis der Volksbefragung ist für uns klar: Die Kärntnerinnen und Kärntner wollen keine Windräder auf Kärntens Bergen und Almen!“ Das Ergebnis der Volksbefragung sei zu respektieren. Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen, warf der Landesregierung aus SPÖ und ÖVP vor, die Fragestellung nicht im Vorfeld sauber geprüft zu haben und attestiert: „Eine politische Panne sondergleichen!“ Demokratische Instrumente lebten von Fairness und rechtlicher Genauigkeit. „Wer damit leichtfertig umgeht, riskiert nicht nur ein fragwürdiges Abstimmungsergebnis sondern auch die Glaubwürdigkeit politischer Teilhabe.“
Windräder-Befragung in Waidhofen an der Thaya aufgehoben
Bereits aufgehoben wurde die Volksbefragung in der niederösterreichischen Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya vom März 2024. Die Frage – „Soll der Gemeinderat die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich beschließen, damit drei bis maximal fünf Windräder auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya (Gebiet Predigtstuhl) errichtet und betrieben werden können?“ – ist laut VfGH „missverständlich formuliert“ gewesen. Der Anfechtung sei daher stattgegeben worden. Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH müsse die vorgelegte Fragestellung in einem direkt-demokratischen Verfahren „klar und eindeutig sein, um Missverständnisse so weit wie möglich auszuschließen“, erläuterte das Höchstgericht.
APA