EU-Parlament segnet Ausnahmen bei CO2-Abgaben final ab

10. September 2025, Straßburg
Parlament gab grünes Licht für Ausnahmen und Vereinfachungen
 - Strasbourg, APA/AFP

Das EU-Parlament hat am Mittwoch finales grünes Licht für Ausnahmen und Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem CBAM, das gegen Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten geht, gegeben: Kleine Importeure sollen ausgenommen werden. Der CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut EU-Kommission rund 90 Prozent der Importeure von den Verpflichtungen befreien, wobei immer noch mehr als 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fielen.

Der Verwaltungsaufwand sei insbesondere für Wirtschaftsbeteiligte, die nur kleine Mengen CBAM-Waren importieren, unverhältnismäßig hoch, begründete die Kommission ihren Vorschlag. Weiters ist eine Vereinfachung der Vorschriften etwa bei Anforderungen zur Berichterstattung oder zur Berechnung der Emissionen vorgesehen. Die Abgeordneten verabschiedeten den Text klar mit 617 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen. Ziel des EU-Grenzausgleichsmechanismus ist, den CO2-Preis für EU-Produkte, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, und den Preis für importierte Waren anzugleichen.

Weitere Vorschläge sollen folgen

Nach dem Parlament muss noch der Rat der Mitgliedstaaten die Vorschläge final billigen. Er tritt dann drei Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Kommission kündigte zudem weitere Änderungsvorschläge an: Anfang 2026 will die Brüsseler Behörde prüfen, ob der Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf andere EHS-Sektoren ausgeweitet werden soll, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht.

Die Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) sind Teil des ersten Omnibus-Pakets der Kommission für weniger Regulierung. Darin enthalten waren auch die Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bereits abgesegnet wurden. Insgesamt soll rund ein Viertel weniger Bürokratie die Unternehmen belasten. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollen um 35 Prozent sinken.

„Der CO2-Grenzausgleich ist ein Meilenstein des Green Deals: Wer Waren in die EU liefert, muss für ihre tatsächlichen Emissionen aufkommen, sei es Stahl aus China oder Zement aus Indien. Das schützt das Klima, sichert Arbeitsplätze und macht Schluss mit Gratis-Tickets fürs Verschmutzen in Europa. Heute wurde gezeigt, dass Entbürokratisieren kein Rückschritt beim Klimaschutz sein muss, wenn man es richtig angeht. Die Mehrheit der Unternehmen profitiert von weniger Bürokratie, während fast alle Emissionen weiterhin erfasst werden. Das sollte als Vorbild für die noch anstehenden Entbürokratisierungswellen der EU-Kommission dienen“, kommentierte die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling.

APA