
Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung will der EU-Vorgabe zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energieträger im Bereich Photovoltaik nachkommen. Für Windkraft soll es keine solche geben, hier setze man auf Einzelfallprüfungen, teilte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) mit. Die Ausweisung wird durch das zweite Erneuerbaren Ausbaugesetz ermöglicht, das von der Landesregierung im Rahmen ihrer Regierungsklausur abgesegnet worden war.
Dieses soll im Oktober-Landtag beschlossen werden. Man sei „technologieoffen“ und wolle „alle verfügbaren erneuerbaren Ressourcen zur Erreichung der Energieautonomie Tirol 2050 nutzen“, betonte der für Energie zuständige Geisler in einer Aussendung. Beschleunigungsgebiete für Windenergie oder gar „Windparks“ werde es in Tirol jedoch keine geben. Das bedeute jedoch nicht, „dass sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden.“
Laut Land für Windkraft keine geeigneten Flächen
Die Fachabteilungen des Landes hätten potenzielle Beschleunigungsgebiete für Windenergie intensiv geprüft. Aufgrund verschiedener Faktoren wie Schutzgebieten oder eines nötigen Abstands zu Hochspannungsleitungen, Autobahnen oder Flughäfen gebe es keine geeigneten großen Gebiete im Bundesland, hieß es nun. Zuletzt waren auch von einer Naturschutzorganisation in einer Studie mögliche Beeinträchtigungen der Vogelwelt angeführt worden. Deshalb verzichte man auf eine entsprechende Ausweisung, stattdessen sollen Einzelfälle geprüft werden.
Wie bereits Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) verwies auch Geisler erneut auf die aufrechte Prämie von 100.000 Euro für die Errichtung des ersten Windrads in Tirol. Gefragt nach den Plänen der Bundesregierung, den Ländern im Rahmen des geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) die Errichtung einer Mindestanzahl an Windrädern vorzuschreiben, hatte Mattle am Mittwoch bei einem Pressegespräch nach der Klausur in Westendorf gemeint, man müsse hier wohl die „topografischen Gegebenheiten anerkennen“. Angesichts dieser sei das Potenzial für Windkraft in Tirol „sehr bescheiden“, vielmehr liege die Stärke im Bundesland bei Sonnenenergie und Wasserkraft.
PV-Anlagen in Skigebieten möglich
Bei Photovoltaik, wo Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden sollen, setze man auf „bereits befestigte Flächen wie etwa Großparkplätze“, ließ Geisler nun wissen. Außerdem wolle man aufgrund des Wirkungsgrads von PV-Anlagen im Winter in höheren Lagen Möglichkeiten in Skigebieten prüfen. Eine bereits 2015 am Pitztaler Gletscher errichtete hochalpine PV-Anlage etwa habe sich bewährt.
Das zweite Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbaren Energien (RED III) und ist unter anderem die Voraussetzung für die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für einzelne erneuerbare Energieträger. Für mindestens einen erneuerbaren Energieträger müssen im kommenden Jahr laut EU-Vorgabe Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. In solchen Gebieten soll der Ausbau ohne erhebliche Umweltauswirkungen und mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren möglich sein.
Wasserkraft soll Rückgrat bleiben
Letztere soll das Rückgrat der Energieversorgung in Tirol bleiben, wurde am Donnerstag betont. „Auch hier wird es Erleichterungen brauchen, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die Gespräche mit dem Bund laufen“, erläuterte Geisler. Das Land Tirol habe in diesem Bereich nur eingeschränkte Kompetenzen und könne keine Beschleunigungsgebiete für den Wasserkraftausbau nennen.
APA