Gasbohrungen in Molln zeitlich beschränkt erlaubt

17. September 2025, Molln/Linz
Bewilligung für Gasbohrungen wurde modifiziert
 - Molln, APA/FOTOKERSCHI

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Betreiberfirma ADX Energy die naturschutzrechtliche Bewilligung für Probebohrungen nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln (Bezirk Kirchdorf/Welchau-1) unter Auflagen erteilt. Diese sehen vor, dass „die Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden“, so das LVwG in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Umweltorganisationen hatten gegen den ursprünglichen Bescheid des Gerichts, der die Arbeiten erlaubte, Beschwerde erhoben. Dieser kam aber aufgrund des Oö. Naturschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung zu. Daraufhin stellte das LVwG einen Antrag auf Gesetzesprüfung und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob Anfang des Jahres den Paragraf 43a des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes und damit den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden als verfassungswidrig auf. Den Beschwerden kam somit nunmehr ex lege aufschiebende Wirkung zu. Das LVwG stellte das Verfahren ein. Es argumentierte, dass die Frist erloschen und die Bohrungen bereits erfolgt seien.

Beschwerden abgewiesen, Testarbeiten eingeschränkt

Nun kam das Landesverwaltungsgericht aufgrund eines neuerlichen Antrags zu dem Schluss, dass die Beschwerden abzuweisen waren. Die Bewilligung war jedoch dahingehend zu modifizieren, dass die Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt werden.

Den Testarbeiten käme im Hinblick auf Flora und Fauna „im Winterhalbjahr eine hohe und im Sommerhalbjahr (aufgrund der Beeinträchtigung von Lebenszyklen eines größeren Kreises von Tierarten) eine sehr hohe bis überragende Eingriffsintensität zu“, so das Gericht. Außerdem seien im Sommer Landschaftsbild und Erholungswert beeinträchtigt. Die privaten und öffentlichen Interessen an der Durchführung der Projektarbeiten seien ebenfalls als sehr hoch einzustufen. Hier sprach das Gericht unter anderem von der Offensive des Bundesministeriums für Finanzen zur Aufsuchung von Rohstoffen im Bundesgebiet (Masterplan Rohstoffe 2030) und die Reduzierung der Importabhängigkeit, Substitution und Diversifizierung des Erdgasbezuges aus anderen Quellen.

Projektinteressen im Winter, Naturschutz im Sommer

Damit überwiege „bei ausführlicher Abwägung aller vorliegenden Interessen in Bezug auf das Projektvorhaben“ für das Winterhalbjahr das Interesse an der Durchführung des Projektvorhabens und für das Sommerhalbjahr das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz, erklärte das LVwG seine Entscheidung.

Bei einer Probebohrung (Welchau-1) der Betreiberfirma ADX Energy nahe des Nationalparks Kalkalpen in Molln waren im März 2024 vor allem kondensatreiche Erdgasvorkommen gefunden, die Bohrungen im Dezember aber unterbrochen worden.

APA