
Vorarlberg soll laut einem Gesetzesentwurf bis 2030 bestimmte Windkraft-Ziele erfüllen.
Schwarzach, Wien Die Debatte rund um Windräder in Vorarlberg bekommt neuen Rückenwind. Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat das lange geforderte Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (EABG) in Begutachtung geschickt. Erstmals sieht das Gesetz auch verbindliche Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien in den Bundesländern vor.
Bis 2030 sollen insgesamt 27 Terawattstunden zusätzlich erzeugt werden – im Vergleich zu 2020. Bis 2028 sollen die Bundesländer jeweils einen Fortschrittsbericht vorlegen. Im Gesetzesentwurf ist für Vorarlberg von „mindestens einer zusätzlichen Stromerzeugung aus Windkraftanlagen von 0,060 TWh bis 2030“ die Rede. Wie viele Windräder in Vorarlberg errichtet werden müssen, um dieses Ziel in den kommenden fünf Jahren zu erreichen, wollten die VN vom Land wissen.
Sechs bis zwölf Windräder nötig
„Windkraft wird bei uns durchaus als Chance gesehen, einen Schritt in Richtung Erreichung der Energieautonomie des Landes zu machen. Bei einem optimalen Verlauf würde der Beitrag zur Energieautonomie laut Schätzungen zwischen 2,5 und 5 Prozent liegen“, erklärt die Landespressestelle. Gegenüber Wasserkraft, Sonnenenergie und Biomasse nehme die Windkraft daher eine eher untergeordnete Bedeutung ein. Nichtsdestotrotz gelte es, das Potenzial auszuloten. „Je nach Rahmenbedingungen wären für die Zielerreichung sechs bis zwölf Windräder erforderlich.“ Als ein Beispiel wird die Alpe Rauz in Klösterle genannt. Dort werden aktuell Messungen durchgeführt. Falls die Windverhältnisse geeignet sind, könnte allein dieses Gebiet einen erheblichen Beitrag leisten. Die Alpe Rauz ist etwa sieben Quadratkilometer groß. Sie gehört der liechtensteinischen Gemeinde Gamprin, die mit der illwerke vkw und anderen Kooperationspartnern einen Windpark errichten möchte.
Drei mögliche Gebiete
Wie die VN berichteten, haben die illwerke vkw außerdem drei neue potenzielle Windkraftgebiete ins Auge gefasst: In Schuttannen in Hohenems, am Bödele in Dornbirn beziehungsweise Schwarzenberg und am Klaratsberg in Egg sind -detailliertere Untersuchungen geplant.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie Vorarlberg AEEV hat mit dem Windkraftentwickler WEB an einem Standort im mittleren Rheintal Windmessungen durchgeführt – mit brauchbaren Ergebnissen. Zuletzt hieß es aber, dass noch viel zu klären sei. Von Seiten des Landes wird betont, dass solche Projekte nur in enger Kooperation mit den Standortgemeinden und den Grundstückseigentümern umgesetzt werden können.
Anpassung bei PV
Auch in der Strategie Energieautonomie+ 2030 des Landes sind konkrete Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren verankert. Im Bereich Photovoltaik sollen bis 2030 insgesamt 330 GWh erreicht werden. Dieses Ziel wurde jedoch bereits Ende 2024 erreicht und soll nun angepasst werden. Bei der Wasserkraft ist ein Zubau von 150 GWh gegenüber 2020 bis zum Jahr 2030 vorgesehen.
Beschleunigung in manchen Zonen
Eine EU-Richtlinie sieht zudem vor, dass sogenannte Beschleunigungsgebiete festgelegt werden, in denen der Ausbau erneuerbarer Energien besonders forciert wird. Die Definition solcher Gebiete ist derzeit bei der Abteilung Raumplanung und Baurecht in Arbeit, informiert das Land, festgelegt seien bislang jedoch noch keine. In diesen Zonen soll grundsätzlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. In Österreich sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür im UVP-Gesetz allerdings noch nicht geschaffen worden.
Das EABG ist unterdessen mit Gegenwind von Umweltschützern konfrontiert. WWF und Ökobüro forderten eine Überarbeitung. Der Umweltdachverband ortete massive Einschnitte in Umweltstandards, Lücken bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und „gravierende handwerkliche Schwächen.“ Für den Beschluss des Gesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit. ÖVP, SPÖ und Neos sind also auf FPÖ oder Grüne angewiesen.
Vorarlberger Nachrichten