Strommarkt-Gesetz schafft Basis für höhere Kosten bei Bezug von Leistungsspitzen.
E-Control-Vorstand Alfons Haber sieht im von der Regierung vorgelegten Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) deutliche Verbesserungen für die Stromkunden, aber auch für die Stromwirtschaft. Die Netzkosten könnten damit „endlich“ verursachergerechter verrechnet werden, so Haber. Das ElWG schafft die Voraussetzung für „Tarife 2.1“. Das heißt: „Wenn ich Leistungsspitzen beziehe, etwa eine Sauna in Betrieb nehme oder ein E-Auto mit 22 kW laden will, wird das zukünftig mehr Geld kosten.“ Für die Industrie gebe es ähnliche Berechnungen schon seit Jahrzehnten.
Das neue Gesetz ermögliche auch mehr Netz-Flexibilität: „Der Verbrauch wird besser an die volatile Erzeugung angepasst“, so Haber. Der Netzausbau soll auch planbarer werden: „Künftig würden Planung und Ausbau aller Verteilnetzbetreiber koordiniert mit dem Übertragungsnetzbetreiber APG erfolgen.“ Damit ließen sich etliche Kosten einsparen. Der Investitionsbedarf könne sich etwa um Jahre nach hinten verschieben, auch das wirke kostendämpfend. Dabei geht es um enorme Summen: Die Kosten des Netzausbaus betrugen laut E-Control in den letzten zehn Jahren etwa zehn Milliarden Euro. Alfons Haber: „Wir gehen von 20 bis 25 Milliarden Euro an Ausbaubedarf über alle Netzebenen hinweg in den nächsten zehn Jahren aus.“ 113 Netzbetreiber versorgen derzeit Österreich mit Strom. Wichtiger als die Vision eines gemeinsamen „Österreich-Netzes“ sei es, so Haber, „Beschaffung und Kooperationen gemeinsam zeitnah zu leben“.
Um den Kostenpfad im Stromnetz zu dämpfen, brauche es auch den abgestimmten zusätzlichen Verbrauch. Am besten wäre es, wenn sich Kosten und Abgabemengen im gleichen Ausmaß erhöhen. „Deswegen versuchen wir, nicht nur bei den Kosten dämpfend zu wirken, sondern die Erhöhung der Abgabenmengen voranzutreiben – wenn etwa Verbraucher wie Datencenter neu hinzukommen“, sagt Haber zur Kleinen Zeitung.
Ein Streitpunkt des neuen ElWG sind Netzentgelte für Erzeuger. Diese gibt es bereits jetzt für Anlagen größer als 5 MW. „Wer die Netze nutzt, soll dafür zahlen“, sagt Haber. Die Wirtschaftlichkeit der Erzeugungsanlagen ist für die Festlegung der Tarife – wohl weniger als 0,05 Cent je kWh – relevant. Die „Bagatellgrenze“ von 7 kW sei das Ergebnis der Stellungnahmen zum Gesetz. 7 kW seien logisch begründbar: Der typische Haushaltsverbrauch liegt bei 3000 bis 7000 kWh. Eine 7 kW-Anlage erzeugt ungefähr 7000 kWh Strom im Jahr.
Auch die Spitzenkappung von Strom steht in der Kritik. PV-Stromspitzen können im Bedarfsfall um bis zu 40 Prozent, Spitzen bei der Erzeugung von Windstrom um maximal 15 Prozent gekappt werden. Für Haber ist die Spitzenkappung „absolut sinnvoll“: Im bestehenden Netz können nämlich um diese Prozentsätze mehr Anlagen angeschlossen werden.
Uwe Sommersguter
Kleine Zeitung





