E-Wirtschaft kritisiert Regierung bei EAG-Förderverordnung

13. Jänner 2026, Wien
E-Wirtschaft bemängelt kurze Begutachtungsfrist über die Feiertage
 - Hamburg, APA/dpa

Die Energiewirtschaft hat das Vorgehen der Bundesregierung bei der Begutachtung für die Förderverordnungen für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bemängelt. Konkret sei die Begutachtungsfrist zu kurz und terminlich ungünstig über die Feiertage gelaufen, außerdem entspreche die Verordnung bereits jetzt nicht mehr der geltenden Gesetzeslage. Die Interessensvertretung Oesterreichs Energie sieht dadurch die Planungssicherheit für den Erneuerbaren-Ausbau in Gefahr.

Der Begutachtungszeitraum vom 23. Dezember bis zum 9. Jänner sei fast vollständig in die Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel gefallen, was die Prüfung der Verordnung durch die E-Wirtschaft und die Abstimmung mit Unternehmen deutlich erschwert habe. Außerdem sei die Verordnung bereits zum Erlass fachlich überholt, da wesentliche Änderungen aus dem kürzlich beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) nicht berücksichtig seien. Weiters sei ein Gutachten, auf dem die geplanten Anpassungen beruhen, erst nach Beginn der Begutachtung veröffentlicht worden.

E-Wirtschaft sieht Planungssicherheit für Erneuerbare gefährdet

Das Vorgehen untergrabe die Planungssicherheit für Erneuerbaren-Projekte: „Zeitdruck, fehlende Abstimmung und ständig wechselnde Vorgaben erhöhen Risiken – und verteuern am Ende die Transformation des Energiesystems“, sagte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie laut Aussendung.

Kritik kam auch vom Dachverband Erneuerbare Energien Österreich (EEÖ). Die Vorgangsweise der Bundesregierung „fügt sich nahtlos in ein Muster ein, bei dem Beteiligung formal ermöglicht, inhaltlich aber nicht gewollt ist“, sagte EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig laut Aussendung. Auch sie kritisierte gravierende fachliche Mängel der Verordnung und fehlende Rücksicht auf das ElWG.

Oesterreichs Energie und der EEÖ fordern, die bestehenden Förderverordnungen für 2026 weiter gelten zu lassen und damit die im Gesetz vorgesehenen Fortführungsregelungen zu nutzen. „Wir appellieren an die Entscheidungsträger, den Pfad der Stabilität einzuschlagen, anstatt durch kurzfristige Schnellschüsse Investitionen in die Energiezukunft zu gefährden“, sagte Schmidt.

APA