Die Windkraft-Zonierung, laut der es kärntenweit maximal 50 Windräder geben soll, ist am Dienstag im zuständigen Energie-Ausschuss des Kärntner Landtages beschlossen worden. Der Beschluss erfolgte einstimmig, also mit den Stimmen von FPÖ und Team Kärnten, teilten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in einer Aussendung mit. Die gesetzliche Regelung ist die Folge der Kärntner Windkraft-Volksbefragung, die vor einem Jahr stattgefunden hatte.
Die FPÖ und Teile des Team Kärnten hatten eine Volksbefragung zur Windkraft in Kärnten beantragt. Am 12. Jänner 2025 ging diese knapp für ein Verbot der Aufstellung weiterer Windräder aus, 51,5 Prozent der Teilnehmer waren für ein Verbot. Die Wahlbeteiligung lag bei 35 Prozent. Als Reaktion auf die Befragung wurde eine Zonierung erarbeitet, laut der es nur in vier Gemeinden im Bezirk Wolfsberg möglich sein wird, Windräder zu errichten. Damit wurden lediglich 0,077 Prozent der Landesfläche als Windkraftzonen ausgewiesen.
Vor einem Monat hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass die Volksbefragung wegen der wertenden Fragestellung gesetzwidrig war. Die Frage, die der Kärntner Bevölkerung im Jänner gestellt wurde, lautete: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“, was vom VfGH als wertende Formulierung gesehen wurde. Direkte Auswirkung auf das Gesetz, das nun am 5. Februar im Landtag beschlossen werden soll, hatte die VfGH-Entscheidung aber nicht.
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