Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie: Länder spät

13. Feber 2026, Wien
Werden Ziele mit beschlossenen Zonen erreicht?
 - Bruck a.d

Bis 21. Februar müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie ausweisen. Kärnten hat zwar bereits eine Zonierung beschlossen, sie wird aber wohl nicht genug Energie für Bund-Ziele liefern. Salzburg verzichtet fix auf Windkraft-Beschleunigungszonen, Tirol wohl ebenfalls. Die anderen haben noch keine Beschlüsse gefasst, wie ein Rundruf der APA zeigt. Nicht alle werden es zeitgerecht schaffen.

Salzburg ohne Windkraft-Zonen

In Salzburg hat der Landtag Anfang Februar zwar eine entsprechende Novelle des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Aber das Bundesland wird die von der EU geforderten Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien nur für Photovoltaik (PV) ausweisen – und das ausschließlich entlang von Autobahnen. Landesweit komme laut dem für Raumordnung zuständigen Landesrat Martin Zauner (FPÖ) dafür eine Fläche von rund 135 Hektar in Frage. Konkret werden in Salzburg Flächen ausgewiesen, die sich in einem 150 Meter breiten Puffer links und rechts entlang von Autobahnen befinden.

Kompromiss in Kärnten dürfte nicht genug Energie liefern

In Kärnten haben sich alle vier im Landtag vertretenen Parteien auf einen Kompromiss geeinigt, der in vier Gebieten im Osten des Bundeslandes maximal 50 Windräder möglich macht. Der Landtag hat den entsprechenden Anhang zum Raumordnungsgesetz am 5. Februar beschlossen. Wie der APA vorliegende Zahlen des Wirtschaftsministeriums zeigen, könnte es allerdings schwierig werden, auf den nun vorgesehenen Flächen genug Energie aus Windkraft zu erzeugen, um die vom Bund geplanten Ausbauziele zu erfüllen. Für Photovoltaik ist in Kärnten keine weitere Ausweisung von Beschleunigungsgebieten geplant. In der PV-Verordnung seien entsprechende Flächen genehmigungsfrei gestellt worden, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Sebastian Schuschnig (ÖVP).

Burgenländische Verordnung in Begutachtung

Das Burgenland setzte die RED-III-Verordnung der EU mit dem Zweiten Burgenländischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Dezember 2025 um. Darin wurde laut dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) festgelegt, dass Beschleunigungsgebiete für PV und Windkraft per Verordnung ausgewiesen werden müssen. Diese Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz wurde bereits erarbeitet und befindet sich aktuell in Begutachtung. Mit dem Regierungsbeschluss wird Anfang April gerechnet.

Oberösterreich mit Flieger-Problem

Auch in Oberösterreich sind die Beschleunigungszonen noch nicht verordnet worden. Bei Photovoltaik setzt man vor allem auf Dächer, Fassaden, Parkplätze und Freiflächen neben Autobahnen und Schnellstraßen. Insgesamt sollen rund 5 Prozent der Landesfläche PV-Beschleunigungszone werden, bei der Windkraft ist allerdings nur eine Fläche von weniger als 1 Prozent vorgesehen und diese geplanten Wind-Beschleunigungszonen überschneiden sich weitgehend mit Tieffluggebieten des Bundesheeres, was die Nutzung einschränkt. Neben den Beschleunigungszonen will Oberösterreich auch Ausschlusszonen verordnen, die auch in der Wirtschaft auf Kritik stoßen.

Niederösterreich und Steiermark: Beschlüsse erst Mitte des Jahres

In Niederösterreich sind die Beschleunigungszonen für erneuerbare Energien ebenfalls noch nicht verordnet worden. Erfolgen soll der Schritt in den nächsten Monaten. Als Zeithorizont wurde seitens des Landes auf Anfrage Mitte des Jahres genannt. Probleme mit Bundesheer-Tiefflugzonen gibt es demnach bei den geplanten Windkraft-Zonen keine.

Das neue sogenannte Sachprogramm Wind in der Steiermark befindet sich laut den zuständigen Büros von Landesrat Stefan Hermann (FPÖ) und Landesrätin Simone Schmidtbauer (ÖVP) „in den letzten Feinabstimmungen“. Sollten die letzten Abstimmungen nach Plan verlaufen, sei mit dem neuen Sachprogramm mit ausgewiesenen Zonen für Windräder „noch im ersten Halbjahr 2026“ zu rechnen. Das aktuell noch gültige Sachprogramm Wind weist auf den Bergrücken der Steiermark Vorrang- und Verbotszonen zur Windkraftnutzung aus. Mit den bisher abgeschlossenen und geplanten Projekten soll es aber bereits so gut wie ausgeschöpft sein. Deshalb warten bereits einige Unternehmen auf das neue Sachprogramm.

„Bitte warten“ auch in Tirol und Vorarlberg

Auch in Vorarlberg dauert es noch. Zwar sind die Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU per Novelle 2024 in das Vorarlberger Raumplanungsgesetz aufgenommen worden. Die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für Vorarlberg ist laut Auskunft des Landes aber erst in Ausarbeitung, die erfassten Gebiete sind auf der Homepage des Landes ausgewiesen.

Das Bundesland Tirol setzt indes bei den Beschleunigungsgebieten auf Sonnenkraft, schließlich müssen nach Angaben des Landes „für mindestens einen erneuerbaren Energieträger“ solche Flächen ausgewiesen werden. Die finale Ausarbeitung dieser Gebiete sei noch nicht abgeschlossen. „Hier wird in erster Linie auf bereits befestigte Flächen wie beispielsweise Großparkplätze gesetzt“, hieß es auf APA-Anfrage. „Bei der Windenergie setzen wir auf Einzelfallprüfungen“, sagte der ressortzuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) weiters. Tirol stehe zur Windkraft, „es wird aber keine großflächigen Beschleunigungsgebiete für Windparks geben“, meinte Geisler. Dies bedeute jedoch nicht, dass „sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden“.

APA