Für die 2021 anstehende Novelle des Energie-Effizienz-Gesetzes wünscht sich die Umweltorganisation WWF Österreich ambitionierte Ziele. Sie fordert fürs Jahr 2030 eine Deckelung des Endenergieverbrauchs bei 800 Petajoule (PJ) – zuletzt betrug der im Vorjahr 1.139 PJ – mehr als angestrebt. Nur ein solcher Deckel ermögliche eine Senkung der CO2-Emissionen um mehr als 40 Prozent und eine Klimaneutralität 2040, erklärte der WWF am Freitag und legte dazu ein 10-Punkte-Programm vor.
Das bisherige Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) sollte den Verbrauch von 2014 bis 2020 um 310 PJ auf 1.050 PJ senken – wie weit man sich dem Ziel angenähert hat, wird der heuer durch die Coronakrise spürbar gebremste Energiebedarf zeigen. 159 PJ der Einsparungen sollten die Energielieferanten stemmen, bis hin zu Einzahlungen in einen nationalen Energieeffizienzfonds – der Rest (151 PJ) sollte durch strategische Maßnahmen, Steuern, freiwillige Vereinbarungen, Informations-, Schulungs- oder Bildungsmaßnahmen zustande kommen.
Sowohl bei der Entwicklung des Endenergieverbrauchs als auch beim Verbrauch pro Kopf oder pro Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei Österreich zuletzt schlechter als der EU-Schnitt, Deutschland oder die Schweiz gewesen, kritisiert die Umweltorganisation. Zwei Drittel der in Österreich verbrauchten Energie werde fossil importiert (Öl, Gas, Kohle), das koste die Volkswirtschaft 8 bis 10 Mrd. Euro im Jahr. Ohne Verbrauchsreduktion seien die Klimaziele unerreichbar. Da erneuerbare Energie nicht unbegrenzt verfügbar sei, vor allem wenn ökologische und soziale Grenzen beachtet werden, müsse auch sie sparsam und effizient eingesetzt werden.
Das neue Gesetz müsse reale Einsparungen sicherstellen, betont der WWF. Nötig ist das neue Gesetz, weil für den Zeitraum 2021 bis 2030 die 2018 novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen ist. Die enthaltenen Maßnahmen müssten anhand empirischer Daten regelmäßig überprüft werden – vierteljährlich solle es Anpassungen an den Stand der Technik geben. Bei den strategischen Maßnahmen müssten die Einspareffekte garantiert sein, anrechnen dürfen sollte man nur zusätzliche Förderungen und neue steuerliche Maßnahmen wie eine CO2-Bepreisung im Zuge der ökologischen Steuerreform.
Der im Regierungsprogramm verankerte Energie-Effizienz-Fonds, in den anstelle von Maßnahmen ein definierter Geldbetrag eingezahlt werden könne, sei wirksam zu gestalten. Der Ausgleichsbetrag müsse sich an den Kosten realer Maßnahmen orientieren und zwischen 10 und 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen, damit es keine Schlupflöcher bzw. ungerechtfertigte Vorteile gebe.
Die Hoffnungen auf einen funktionierenden Markt für Energie-Einsparungsmaßnahmen in Österreich hätten sich nur sehr eingeschränkt erfüllt, kritisiert der WWF. Ursache waren aus dessen Sicht billige Maßnahmen ohne Anwendungssicherheit und Maßnahmen ohne nachgewiesene Wirkung. „Diese wurden seitens der Wirtschaftskammer Österreich forciert, haben eine vernünftige Preisbildung verhindert und letztlich viele Innovationen und Geschäftsmodelle blockiert“, lautet der Vorwurf.
Bis das neue Gesetz greife, müsse es rasch eine Übergangslösung geben, verlangt der WWF. Da die geltende Verordnung zum Gesetz „Scheinmaßnahmen“ enthalte, müssten bereits als unwirksam erkannte Maßnahmen – wie Durchflussbegrenzer oder Reinigungs- bzw. Reinhalte-Additive bei Treibstoffen – endgültig gestrichen werden.
APA