Grüne wollen bei Wärmegesetz Gaslücke nachverhandeln

25. August 2022, Wien

Die Grünen wollen beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) die von Klimaschützern als „Hintertürchen“ kritisierte Ausnahme für mit Biogas betriebene Gasthermen nachverhandeln. Klimasprecher Lukas Hammer kündigte an, nach Ende der Begutachtungsfrist weitere Gespräche mit dem Regierungspartner ÖVP zu führen. „Wir sollten beim Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 so klar wie möglich sein, sonst tun wir niemandem einen Gefallen“, sagte Hammer gegenüber der APA.

Im Gesetzesentwurf, den ÖVP und Grüne in Begutachtung schickten, heißt es gemäß Paragraf 6 Abs. 2, dass „Anlagen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, über den 30. Juni 2040 hinaus in Betrieb bleiben“. Unter erneuerbarem Gas, auch Grünes Gas genannt, versteht man unter anderem aufbereitetes Biogas, das aus landwirtschaftlichen Abfällen gewonnen wird, zum anderen aber auch Methan, das aus mit Wind, Sonne oder Wasser erzeugtem Wasserstoff produziert wird.

Hammer forderte unter anderem die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer auf, damit aufzuhören, das „Märchen“ vom Biogas für alle zu erzählen. 2021 seien 0,13 Terawattstunden (TWh) Biogas produziert, das sei ein Bruchteil der 90 TWh Gas, die jährlich in Österreich verbrannt werden. Selbst wenn Österreich das komplette Biogas-Potenzial ausschöpfe, sei es absurd zu glauben, man könne damit eine Million Gasheizungen, davon über 400.000 Thermen in Wien, versorgen.

Die Gasbranche selbst schätzt, dass 2040 bis zu einem Drittel der 90 TWh Gas erneuerbar erzeugt werden kann. Hammer sagt, dieses Gas werde in den Teilen der Industrie gebraucht, wo es keine Alternativen zu Gas gibt.

Hammer warnte davor, dass „Biogas-Märchen“ zu glauben. „Dann würden wir 2037 draufgekommen, oje, wir haben doch nicht genug Biogas, also machen wir weiter mit fossilem Gas.“

Die türkis-grünen Regierungspläne sehen neben dem Ausstieg aus fossilen Heizformen bis 2040 auch ein Einbauverbot von Gasheizungen in Neubauten ab 2023 vor.

APA

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