
Die deutsche Regierung stellt sich hinter die Kernpunkte der EU-Kommission für eine Energiepreisbremse und will die Stromkunden entlasten. „Zur Entlastung von Privathaushalten ist die Einführung einer Strompreisbremse geplant“, hieß es in einem Papier des Wirtschaftsressort, das Reuters am Donnerstag vorlag. Das Ifo-Institut warnte zuletzt angesichts der hohen Gaspreise vor zu starken staatlichen Eingriffen.
Ein Basisverbrauch werde subventioniert. Darüber hinaus gelte der Marktpreis als Anreiz zum Sparen. Ähnliches soll es für kleine und mittlere Betrieb geben. Man wolle eine schnelle europäische Lösung, andernfalls werde man sie aber national umsetzen. Die EU-Energieminister beraten am Freitag.
„Der Energieverbrauch wird ohne eine Weitergabe der Preise an die Verbraucher nicht ausreichend sinken“, sagte Ifo-Forscherin Karen Pittel. Die deutsche Regierung sollte die hohen Gaspreise nutzen, damit die Verbraucher den Rohstoff einsparen. „Es braucht begleitende gezielte Unterstützungsmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass jeder einen Beitrag nach seinen Möglichkeiten leistet“, so die Expertin. Auch in der EU sei Zusammenarbeit und Solidarität erforderlich, um die Folgen für alle Mitgliedstaaten so gering wie möglich zu halten. „Durch schnelles und entschlossenes Handeln der Politik sind die Folgen des Lieferstopps durch Russland zwar schmerzhaft, aber beherrschbar“, sagt Pittel.
FDP-Chef Christian Lindner plädierte unterdessen erneut für eine längere Nutzung der drei Kernkraftwerke, die in Deutschland noch am Netz sind. „Deren Weiterbetrieb würde nicht nur physikalisch die Netze stabilisieren, sondern durch mehr Angebot auf den Strombörsen auch ein willkommenes Preissignal senden.“
Das Geld für die geplante Subventionierung soll auch aus der Abschöpfung der sogenannten Zufallsgewinne der Stromproduzenten stammen, die trotz relativ wenig gestiegener Erzeugungskosten von den hohen Verkaufspreisen profitieren. Bei der Abschöpfung soll aber zwischen Ökostrom-Produzenten und Atom- oder Kohlekraftwerke unterschieden werden. Da erneuerbarer Strom überwiegen über den kurzfristigen Spotmarkt verkauft werde, solle es hier eine Erlösobergrenze geben. Da der sonstige Strom meist über den Terminmarkt, also mittel- und langfristig verkauft werden, soll es hier einen „Krisenbeitrag“ der Erzeuger geben.
APA/ag