Klimaministerium will Energielenkungsgesetz reformieren

6. Oktober 2022, Wien
Gewessler will im Energielenkungsgesetz präventive Maßnahmen verankern - Wien, APA/ROLAND SCHLAGER

Das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) will das Energielenkungsgesetz reformieren. In der geplanten weiteren Novelle soll das Gesetz grundlegend adaptiert werden, sodass es nicht nur bei kurzfristigen Störungen sondern auch bei länger anhaltenden Krisen sein Ziel erfüllt. Über Inhalte will man im Ministerium noch nicht sprechen, weil man sich in einem sehr frühen Stadium der Arbeiten befinde, wie es zur APA hieß. Dem „Standard“ liegt ein erster Entwurf vor.

„Das Energielenkungsgesetz ist die Basis dafür, dass die Energieversorgung in unserem Land auch in Krisen gesichert bleibt. Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich die Anforderungen an dieses Gesetz aufgrund der geopolitischen Gesamtsituation umfassend verändert haben. Dieser Veränderung wollen wir mit einer Novelle des Energielenkungsgesetz gerecht werden. Die Arbeiten dafür laufen aktuell im Ministerium – sind aber noch nicht abgeschlossen“, erklärte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

Laut einem Artikel des „Standard“ (Donnerstagsausgabe) soll das Gesetz um einen neuen Abschnitt erweitert werden, der „Maßnahmen zur Prävention von Störungen der Energieversorgung“ vorsieht. Dazu gehören Maßnahmen zur Einsparung oder Reduktion von festen oder flüssigen Energieträgern ebenso wie von Elektrizität, Erdgas oder Wärme „insbesondere in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden, Bauten auf öffentlichem Grund sowie in Unternehmen“, wie es der Zeitung zufolge heißt.

Vorgeben können will das Ministerium weiters Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie „Abweichungen, Ausnahmen oder Anweisungen für die Betriebsweise von Anlagen“ oder Abweichungen von Emissionsgrenzwerten. Auch Höchstgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen sollen im Energienotfall gedrosselt werden können, was im Fall des Falles schon jetzt möglich ist.

Der „Standard“ zitiert Industrievertreter, die die weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten skeptisch sehen. Bis dato liege ein Energielenkungsfall erst bei einer eingetretenen Störung vor, künftig sollen gravierende Eingriffe in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte bereits „zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Störung“ möglich sein. Dies sollte grundsätzlich nicht einem Ministerium allein vorbehalten sein, so die Kritik.

Wie die Zeitung weiter schreibt, könnten die Entschädigungen, wie sie derzeit für die Umrüstung von Gas auf Öl oder Kohle im Gasnotfall vorgesehen sind, zurückgenommen werden. Falls es doch Entschädigungen geben soll, würde dies in Ausnahmefällen mittels Verordnung festgelegt werden.

Vorsorgen will man laut dem Erstentwurf offenbar auch für Zufallsgewinne, wie sie Stromversorger aufgrund der aktuellen Marktstörungen verbuchen: Bei der Bemessung von Entschädigungen sind laut Gesetzentwurf nämlich „Förderungen oder sonstige Unterstützungsleistungen des Bundes, der Länder oder sonstiger Körperschaften öffentlichen Rechts sowie allfällige Vermögensvorteile von Antragstellern“ zu berücksichtigen, „die sich vorrangig aus einer nicht vorhersehbaren Änderung der allgemeinen Marktlage ergeben“.

Wann die Novelle in Begutachtung gehen soll, ließ das Klimaministerium gegenüber der APA offen.

APA

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