Strompreisanpassung 2019: VKI erzielte Einigung mit Kelag

20. Oktober 2022, Klagenfurt
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Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer zwei Preisanpassungsklauseln des Kärntner Energieversorgers Kelag aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig erklärt hatte, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun einen Vergleich mit der Kelag erzielt. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten im Rahmen einer kostenlosen VKI-Sammelaktion Geld zurück, eine Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2022 unter www.verbraucherrecht.at/kelag möglich.

Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro, teilte der VKI am Donnerstag mit. Der VKI hatte die Kelag im Auftrag des Sozialministeriums wegen zwei Preisklauseln geklagt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kelag befand sich bis März 2020 eine Preisanpassungsklausel, die es der Kelag ermöglichte, Preisanpassungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.

APA

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