Kolba will günstigere Energietarife mit Sammelklage erwirken

31. Oktober 2022, Wien
Energieversorger sprechen von Missbrauch - Stuttgart, APA/dpa

Der Konsumentenschützer Peter Kolba will mit seinem Verbraucherschutzverein (VSV) mithilfe des Rechts auf Grundversorgung bei Strom und Gas günstigere Tarife durchsetzen. Er kündigte am Montag eine Sammelaktion und Musterprozesse an. Die Grundversorgung ist eigentlich dazu da, Menschen zu helfen, deren Energievertrag aufgrund von Zahlungsproblemen gekündigt wurde. Die Energieversorger sehen Kolbas Auslegung der Schutzbestimmung als missbräuchlich an.

Kolba empfiehlt schon länger, die Grundversorgung geltend zu machen anstatt einen neuen Liefervertrag abzuschließen. Auch in E-Control merkt man vermehrt Anfragen zu dem Thema, wie eine Sprecherin kürzlich in der „Kleinen Zeitung“ und „Kurier“ bestätigte.

Was die Grundversorgung derzeit so verlockend macht, ist die gesetzliche Bestimmung, wonach bei der Grundversorgung der Tarif nicht höher sein darf, „als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden versorgt werden“. In der Energiekrise heuer sind Tarife für Neukunden deutlich schneller und stärker gestiegen als die für Bestandskunden.

Beim Verbund etwa beträgt der Brutto-Strompreis für Neukunden derzeit 49,20 Cent je Kilowattstunde (kWh), wer sich auf Grundversorgung beruft, zahlt jedoch nur 15,59 Cent – sofern der Antrag durchgeht. Der Verbund erklärt dazu: „Falls es zu missbräuchlicher Inanspruchnahme kommen sollte, werden Kontrollmechanismen implementiert werden müssen“, denn Unternehmen könnten nicht verpflichtet werden, „an nicht schutzbedürftige Kunden unter Marktpreis verkaufen zu müssen“.

Der frühere Liste-Pilz-Politiker Kolba nannte sein Vorgehen auf Twitter zuletzt eine „selbstorganisierte Gewinnabschöpfung“. Bei den Energieanbietern blitzten von ihm angeleitete Verbraucher jedoch ab. Die Lieferanten würden „mit zum Teil absurden Begründungen die Grundversorgung ablehnen“, beschwerte er sich am Montag in einer Presseaussendung.

Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control, sprach sich zuletzt dafür aus, die Regelung zu ändern, um den Zugang auf die eigentliche Zielgruppe zu beschränken. Beim Energieministerium gibt es dazu bisher keine Initiative. „Schutzbestimmungen für Haushalte und kleine Unternehmen aufzuweichen“ sei in Zeiten hoher Energiepreise grundsätzlich nicht geplant, hieß es auf Anfrage des „Kurier“.

Wie die Schutzbestimmung im Gesetz zu verstehen ist und ob sich tatsächlich jeder, wie Kolba meint, darauf berufen kann, werden jetzt wohl Gerichte klären müssen. In einem ersten Schritt sollen Anbieter, die die Grundversorgung verweigerten, darüber informiert werden, dass der VSV eine Klage erwäge, sagte Kolba zur APA. Neben dem Verbund hätten auch mehrere Landesenergieversorger des Recht auf Grundversorgung verweigert.

APA

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