Budgetausschuss: Weiterer Energie-Zuschuss ohne Gesetzestext

25. Jänner 2023, Wien

Im Fokus des Budgetausschusses des Nationalrats stand am Dienstag der „Energiekostenzuschuss 2“ für energieintensive Unternehmen, für den es weiterhin noch keinen konkreten Gesetzesentwurf gibt. Umgesetzt werden soll dieser durch eine Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes. Geplant ist dazu ein Abänderungsantrag im Rahmen des Nationalratsplenums kommende Woche, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Abend. Die Opposition kritisierte diese Vorgangsweise.

Nach dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ (Energiekostenzuschuss 1), der energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffen unterstützt, soll nun aufgrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen gesichert werden, führte Karlheinz Kopf (ÖVP) aus. Geplant ist, den Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 zu verlängern.

Durch den „Energiekostenzuschuss 2“ werden dann ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten stärker entlastet, so der Plan. Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt werden. In Stufe 2 sei eine Erhöhung von 30 auf 50 Prozent vorgesehen, sagte Kopf. Dazu liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein weitgehend inhaltsarmer Antrag auf Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes vor. Laut ÖVP und Grünen ist es nicht rechtzeitig gelungen, einen Abänderungsantrag fertigzustellen, um darüber im Budgetausschuss zu diskutieren. Der Energiekostenzuschuss 2 soll daher im Rahmen eines Abänderungsantrags in der kommenden Plenarsitzung behandelt werden.

Das Vorgehen stieß auf heftige Kritik der Oppositionsparteien. Kai Jan Krainer (SPÖ) hielt die Sache für noch nicht beschlussfähig. Fraktionskollege Christoph Matznetter kritisierte das Vorgehen, eine „Trägerrakete“ in den Nationalrat zu verschieben und stellte einen Antrag auf Vertagung. Dieser blieb jedoch mit den Stimmen der Opposition in der Minderheit. Axel Kassegger (FPÖ) sprach von Symptombekämpfung und erheblichen Streuverlusten. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) warnte vor der Verteilung von Steuermitteln nach dem Gießkannenprinzip.

In Form von Ausschussanträgen sprach sich der Budgetausschuss für eine höhere Abgeltung der Netzverlustkosten aus. 2023 sollen dadurch 675 Mio. Euro abgefedert werden. Zudem soll das Aufgabengebiet der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ausgeweitet werden, um die Abwicklung des Pauschalfördermodells durch die FFG auf rechtliche Beine zu stellen.

Der Budgetausschuss stimmte außerdem für einen einmaligen Zweckzuschuss von 450 Mio. Euro für die Länder, um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Auf der Tagesordnung des Budgetausschusses standen weiters Haftungsübernahmen des Finanzministers in der Höhe von 102 Mio. Euro für EU-Finanzhilfen für die Ukraine sowie die Umsetzung von EU-Vorgaben in Bezug auf die Zertifizierung von Speicheranlagenbetreibern.

APA

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