Illwerke-vkw erhöht Preise, zahlt Geld notfalls zurück

3. März 2023, Bregenz

Der Vorarlberger Illwerke-vkw-Konzern fordert vom Bundesgesetzgeber Klarstellungen in Bezug auf das Änderungsrecht bei den Energietarifen. Hintergrund dafür ist ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichts Wien, das eine Anpassung der Verbund AG für unzulässig erklärt hat und auch in Vorarlberg für große Verunsicherung sorgt. Die in Vorarlberg per 1. April angekündigte Strompreis-Erhöhung wird vollzogen, sollte sie nicht rechtmäßig sein, wird das Geld zurückgezahlt.

Das hat Illwerke-vkw-Vorstand Christof Germann am Freitag nach einem „Energie-Gipfel“ mit der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) versichert. „Wir waren uns einig, dass Klagen einzelner Kunden gegen Preisänderungen der Illwerke-vkw zum 1. April nicht notwendig sind“, sagte Germann. Eine etwaige Rücküberweisung von Beträgen würde ohne Antrag erfolgen, stellten Germann und die Arbeiterkammer fest. Das Handelsgericht Wien kippte die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022, weil die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises für die Kunden überraschend und nachteilig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund hat bereits Rechtsmittel angekündigt.

Aktuell werden laut Germann im Gesetz nur „maßgebende Umstände“ als Grundlage für Preisänderungen genannt. Eine Definition, welche Umstände tatsächlich maßgebend seien, gebe es aber nicht, kritisierte Germann. Somit müssten am Ende Gerichte im Nachhinein darüber entscheiden, ob Preisänderungen gesetzeskonform waren. Das sorge sowohl bei den Energieversorgern als auch bei den Kunden für große Unsicherheit. Auch die AK forderte den Gesetzgeber auf, „endlich Rechtssicherheit zu schaffen“. Versprochen wurde seitens Illwerke-vkw außerdem, eine allfällige sinkende Großhandelspreise sofort an die Kunden weiterzugeben.

Der Energiepreis des landeseigenen Illwerke-vkw-Konzerns liegt für Haushaltskunden aktuell bei 10 Cent/Kilowattstunde (netto). Per 1. April wird der Energiepreis auf 24 Cent/Kilowattstunde angehoben. Nach dem Urteil des Handelsgerichts hatten die Vorarlberger Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und NEOS eine Rücknahme der Erhöhung verlangt, da der Strommix des Energieversorgers zu 100 Prozent aus nachhaltigen Energiequellen in Österreich bestehe. Die Illwerke-vkw AG zieht die Preiserhöhung aber mit der Begründung durch, dass der Anteil eigener Wasserkraft an der Endkundenversorgung im Jahr 2022 nur bei etwa 40 Prozent gelegen sei. Bei einer vollen Anwendung der Indexentwicklung der Großhandelspreise hätte der Energiepreis um 19 Cent je Kilowattstunde erhöht werden müssen.

APA

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