Tiroler Arbeiterkammer will lokalen Stromanbieter klagen

22. März 2023, Wien/Innsbruck/Hall in Tirol

Nach einem Rechtsgutachten der Tiroler Arbeiterkammer (AK), das Strompreiserhöhungen von Anbietern in Tirol und Salzburg als rechtswidrig erachtet hatte, will die AK nun den lokalen Anbieter Hall AG klagen. Dieser hatte angekündigt, geplante Investitionen vorerst aufgrund von Rechtsunsicherheiten einzustellen, berichteten die Tiroler „Bezirksblätter“. AK-Präsident Erwin Zangerl warf der Hall AG vor, „mit derartigen Praktiken nun Stimmung gegen den Rechtsstaat zu machen“.

Die Hall AG sehe sich aufgrund „der Klagsandrohung zur Wahrung der kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die geplanten Investitionsprogramme im Stromnetz und Fernwärmeausbau in Absam und Mils, aber auch in den übrigen Gemeinden und Versorgungsbereichen Strom, Wasser, IT etc. so lange einzustellen, bis Klarheit über die derzeitige Situation gegeben ist“, hieß es vom Vorstand der Hall AG. Bestehende Kundenverträge würden aber erfüllt und seien davon nicht betroffen.

Nachdem die AK Ende Februar ihr Gutachten präsentiert hatte, in dem mangelnde Transparenz in der Preisgestaltung moniert worden war, argumentierte die Hall AG, dass die Anpassung der Energiepreise „nach Vorgabe und in enger Abstimmung mit der Österreichischen Regulierungsbehörde für Strom- und Gaswirtschaft – der E-Control kommuniziert“ worden sei. Die Gründe seien in Kundeninformationsschreiben „klar formuliert und dargelegt“ worden.

Dass die Hall AG sich nun mit Investitionen zurückhält, ist der AK ein Dorn im Auge: „Wenn die Hall AG Rechtssicherheit will, werden wir für Rechtssicherheit sorgen“, sagte Zangerl. Andere Energieversorger sollen folgen, doch vorerst noch mit Abmahnverfahren, kündigte er an. Im Gutachten hatte die AK neben der Hall AG den landeseigenen Energieversorger Tiwag, die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), Stadtwerke Wörgl und die Kommunalbetriebe Hopfgarten ins Visier genommen.

Die Tiwag hatte angekündigt bis Ende März über die Neugestaltung der Stromtarife für Standardkunden zu entscheiden. Auch die Preiserhöhung bei Gas wird nun neu unter die Lupe genommen. Eigentlich wären Erhöhungen im Juni bzw. Juli geplant gewesen. Nun soll auch die Beschaffungsstrategie auf den Prüfstand gestellt werden. Dem AK-Gutachten war indes ein Urteil des Wiener Handelsgerichts vorausgegangen. Dieses hatte zuletzt die Strompreiserhöhung des teilstaatlichen Verbund-Konzerns für unzulässig erklärt, weil der Verbund selbst viel Strom produziert. Laut dem Urteil in erster Instanz müssen Stromerzeuger die – geringeren – Kosten ihrer Eigenproduktion berücksichtigen.

APA

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