Deutsches Kartellamt nimmt Gasversorger unter die Lupe

15. Mai 2023, Bonn
Chef des deutschen Bundeskartellamts Andreas Mundt - Bonn, dpa

In Deutschland stehen mehrere Gasversorger im Verdacht, im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen ungerechtfertigt hohe Endkundenpreise angesetzt zu haben. Das Bundeskartellamt berichtete am Montag von einer zweistelligen Zahl von Versorgern, die „möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben“. Erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze seien eingeleitet worden, teilte Behördenpräsident Andreas Mund mit.

„Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen“, sagte Mundt laut Mitteilung. „Wir haben die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen.“ Weitere Verfahren bei Fernwärme und Strom stünden bevor. Eine Größenordnung nannte das Kartellamt für diese Bereiche nicht.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Überprüfung. „Es darf nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen“, erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Gleichzeitig äußerte sie sich überzeugt, dass „der allergrößte Teil“ der mehr als 1.000 Gasversorger in Deutschland die höchst komplexe Gaspreisbremse „absolut korrekt“ umgesetzt habe. Preiserhöhungen allein seien kein Hinweis auf einen Missbrauch, so Andreae. So wirkten sich die hohen Großhandelspreise des vergangenen Jahres zum Teil erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. „Energieversorger müssen in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben.“

Die seit Jahresbeginn gültigen Preisbremsen in Deutschland sollen Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat – und damit der Steuerzahler – den Versorgungsunternehmen.

Wie das Kartellamt weiter berichtete, ging den eingeleiteten Verfahren eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren Tausend Anträgen voraus. Aus ihnen seien Preise, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen hervorgegangen. „Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen.“

Stelle man Verstöße fest, müssten unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden. „Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.“

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten einen Missbrauch der Entlastungsregeln. Damit soll verhindert werden, dass Energieversorger durch Erhöhung der Endkundenpreise eine höhere Ausgleichszahlung erhalten, obwohl es dafür keinen Grund durch gestiegene Kosten gibt.

APA/dpa-AFX

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