Steirische Industrie: Sondergenehmigungen für PV-Anlagen

18. August 2023, Graz
Anlagen ab einer Fläche von zehn Hektar sind betroffen
 - Porzuna, APA/AFP

Steirische Industrieunternehmen, die große Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) vorwiegend für den Eigenbedarf an Strom bauen wollen, sollen ab sofort über das Raumordnungsgesetz des Landes Steiermark leichter Genehmigungen für solche PV-Sonderstandorte erhalten. Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) und Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) haben zusammen mit der zuständigen Fachabteilung die Eckdaten und Kriterien am Freitag in Graz präsentiert.

Es sei ein „weiteres Instrument für die Energiewende“, sagte Eibinger-Miedl eingangs. Es soll explizit Großverbraucher ansprechen, die mit den Anlagen ab einer Fläche von zehn Hektar und einer Leistung von zehn Megawattpeak (MWp) einen Teil ihres Stroms selbst produzieren wollen. Mindestens 75 Prozent der erzeugten Elektrizität muss vom Betreiber selbst genutzt werden, um die noch im Ausbau befindlichen Stromnetze nicht zu überlasten. Wichtig sei dabei auch, dass das möglichst gleichmäßig über Tag und Nacht sowie das Jahr verteilt der Fall ist.

Rund 40 Prozent der in der Steiermark benötigten Energie wird von Industrie und Gewerbe gebraucht. Vor allem in der Mur-Mürzfurche mit Stahlerzeugung und der Papierindustrie gibt es sehr energieintensive Betriebe, die dafür eventuell in Frage kommen. Wahrscheinlich eignen sich die Anforderungen wohl auch nur für Unternehmen, die mit drei oder vier Schichten arbeiten. Beim Land Steiermark geht man davon aus, dass vorerst zwar nur fünf bis zehn Betriebe Anlagen in dieser Dimension bauen wollen, „aber alle sind wertvoll“, sagte die Wirtschaftslandesrätin mit Blick auf die Energiewende.

Abgesehen von der Größe und dem überwiegenden Eigenbedarf müssen weitere Kriterien für solche Sonderstandort-Genehmigungen erfüllt sein: Es muss ein örtliches Interesse an der Anlage sowie ein Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Grundeigentümer bestehen. Es dürfen keine landwirtschaftlichen Vorrangflächen bebaut werden und Freiflächen dürfen nur dann genutzt werden, wenn auch Dachflächen am Betrieb mit PV-Elementen bebaut werden. Die Unternehmen selbst müssen dafür sorgen, dass sie mögliche Flächen im Umkreis ihrer Betriebe finden und sich mit den Eigentümern dieser Flächen, vorrangig dürften es Landwirte sein, einigen.

Ab sofort werden Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung informiert und sie sollen die Informationen über die neuen PV-Möglichkeiten den Betrieben weitergeben. Flächen-Vorschläge können ab sofort bei der Abteilung 17 des Landes Steiermark eingereicht werden. Dort werden sie von der Fachabteilung geprüft. Da das Land die Abwicklung dieser großen PV-Anlagen für die Industrie übernimmt, entfallen für die Gemeinden die Flächenwidmungen. Für die Interessenten ergeben sich schnellere und einfachere Genehmigungen, sofern alle Auflagen erfüllt sind. Möglicherweise könnte dann schon ab dem neuen Jahr gebaut werden.

APA