Koalition berät über Anpassung der Strompreisbremse

17. Jänner 2024, Wien
Bis Jahresende gilt die Strompreisbremse - Bremen, APA/dpa

Rund einen Monat nach der Verlängerung der Strompreisbremse bis Ende 2024 wird in den zuständigen Ministerien eine Anpassung der Subvention überlegt. Um wieder für mehr Wettbewerb am Strommarkt zu sorgen, liefen aktuell Gespräche über die Höhe des Referenzbetrags, wird das Energieministerium am Mittwoch im „Ö1-Morgenjournal“ des ORF zitiert. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr hält eine rasche Halbierung der Förderung von 30 auf maximal 15 Cent für ideal.

„Das sollte die Strompreisbremse einerseits für das Finanzministerium billiger machen, anderseits dafür sorgen, dass es mehr Anreize gibt für die Haushalte ihren Stromanbieter zu wechseln, falls die 15 Cent nicht ausreichen, um den Strompreis in erträgliche Niveaus zu bringen“, sagte Felbermayr gegenüber Ö1. Der Wifo-Chef verwies zudem auf tendenziell sinkende Strompreise.

Die Regulierungsbehörde E-Control geht einem Bericht im Ö1-Mittagsjournal zufolge ebenfalls davon aus, dass eine Kürzung des Zuschusses zu sinkenden Strompreisen führen könnte. „Wenn jetzt die Obergrenze für die Förderung der Stromverträge herabgesetzt wird, dann erwarte ich mir schon einen wettbewerbsbelebenden Effekt“, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Kundinnen und Kunden würden ihre Konditionen prüfen, Energieunternehmen danach trachten, sich gut am Markt zu positionieren.

Bis Jahresende werden die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt noch subventioniert. Die Haushalte sollen nur 10 Cent pro kWh zahlen. Allerdings ist die Förderung auf maximal 30 Cent beschränkt, steigt der Strompreis über 40 Cent, müssen auch die Haushalte darüber hinausgehende Beträge zahlen. Inzwischen ist der Strompreis aber wieder stark gefallen, wenn auch noch nicht auf das Vorkrisenniveau.

Eine Anpassung der Strompreisbremse kann nur im Einvernehmen mit dem Finanzministerium geschehen. Dies bestätigte gegenüber Ö1 die Gespräche mit dem Koalitionspartner. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist offen.

„Der Stromkostenzuschuss schützt vor allem Konsumentinnen und Konsumenten, die einen Stromtarif mit einem hohen Arbeitspreis haben. Bürgerinnen und Bürger, die einen Stromtarif mit niedrigem Arbeitspreis wählen, werden vom Staat weniger unterstützt“, kritisiert Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, in einer Aussendung. Außerdem schwäche die Förderung den Wettbewerb zwischen Energieversorgungsunternehmen.

APA