Deutscher Bundestag verlängert Gasspeicher-Gesetz

19. Jänner 2024, Berlin
Ein Gasspeicher in Deutschland
 - Rehden, APA/dpa

Die staatlichen Vorgaben für die Füllstände deutscher Gasspeicher bleiben noch mindestens drei Jahre erhalten. Der Bundestag verlängerte am Donnerstagabend die im kommenden Jahr auslaufende Regelung vorzeitig bis zum 1. April 2027. Dies diene der Versorgungssicherheit, bis die Infrastruktur für die Aufbereitung und Einspeisung von Flüssigerdgas vorhanden sei, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführte Regelung sieht vor, dass die Gasspeicher Anfang September zu 75 Prozent gefüllt sein müssen, Anfang Oktober zu 85 und Anfang November zu 95 Prozent. Zu Beginn dieses Winters war im November sogar die Marke von 100 Prozent erreicht worden. Zwischen Weihnachten und Silvester waren es noch immer rund 90 Prozent. Der gesetzlich festgelegte Mindestfüllstand, den die Gasspeicher am 1. Februar noch aufweisen müssen, wurde im Zuge der Verlängerung von 40 auf 30 Prozent gesenkt.

APA/dpa

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