„Lärmbelästigung“ in 5 (!) Kilometern Entfernung führt zur Rotor-Stilllegung
Der Windpark steht wegen eines absurden Einspruchs.
Mehr als 2,6 Millionen Kilowattstunden Ökostrom – der Jahresverbrauch von 800 Haushalten – sind seit dem Urteil des angerufenen Bundesverwaltungsgerichtshofs verloren gegangen. Dieses erging am 7. Februar! Die Konsequenzen werden aber jetzt erst spürbar! Denn da die nicht erzeugte Energie seither importiert werden muss, wurden 1400 Tonnen CO2 zusätzlich ausgestoßen. Ursache des Dilemmas: Ein in weiter Entfernung lebender Anrainer schaffte es, „Lärmbelästigung“ geltend zu machen! Dabei hatte die EVN sieben Räder abgebaut und durch drei neue leistungsstärkere mit deutlich geringeren Lärmemissionen ersetzt. Diese surren so leise, dass in 1,2 km Abstand keine Infraschallemissionen mehr messbar sind.
Dieser Erkenntnis folgte auch das NÖ-Landesverwaltungsgericht. Dennoch muss der Energieversorger, der die moderne Anlage in Japons (NÖ) betreibt, jetzt ein neues Schallgutachten erstellen lassen. Die Rotoren dürfen sich keinen Millimeter bewegen und mussten sogar mit einer eigenen Stahlkonstruktion fixiert werden, Mit weiteren Einsprüchen des Nachbarn wird gerechnet
Kronen Zeitung