E-Wirtschaft zu Erneuerbaren-Ausbau und Energieeffizienz

21. April 2021, Wien
Michael Strugl, Präsident der EAG
 - Wien, APA/HANS PUNZ

Die E-Wirtschaft ist noch nicht restlos glücklich über den Entwurf der Regierung zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) und drängt auch schon auf ein besseres Energieeffizienzgesetz (EnEffG) als es das bisherige aus ihrer Sicht war. Zum EAG hat die Branche noch Wünsche zu Kraftwerksrevitalisierungen, Freiflächen-PV-Anlagen und den Energiegemeinschaften. Bei der noch ausständigen Wasserstoffstrategie Österreichs will man auch für die Einspeisung von „grünem Gas“ eine Förderung.

Insgesamt sehe man das EAG sehr positiv, und es sei durchaus realistisch, dass das Gesetz mit Zweidrittel-Erfordernis noch vor dem Sommer beschlossen werden könnte, sagte am Mittwoch der Präsident von Oesterreichs Energie, Michael Strugl. Es seien die richtigen Ansätze enthalten, um bis 2030 den Strom bilanziell übers Jahr zu 100 Prozent erneuerbar zu gewinnen. Auch die geplanten technologiespezifischen Ausbaupfade mit einer differenzierten Förderkulisse seien richtig. Doch gebe es „eine Reihe von Punkten, die wir sehr kritisch sehen“, meinte der oberste Branchenvertreter in einem Online-Pressegespräch.

Die für die Revitalisierung von Wasserkraftanlagen vorgesehenen zusätzlichen Öko-Kriterien lehne man ab, weil schon in den Genehmigungsverfahren ja nur ökologisch Vertretbares verwirklicht werden könne. Ebenso stößt man sich an den sogenannten Freiflächen-Abschlägen beim Photovoltaik-Ausbau, denn gerade dort könnte der größte Beitrag beim Zubau kommen, betonte Strugl: „Die Politik steht mit einem Fuß auf dem Gaspedal und mit dem anderen auf dem Bremspedal.“

Für die neuen Energiegemeinschaften, mit denen man auch die Bürger auf die Reise zum völlig erneuerbaren System mitnehmen wolle, fordert man auch gleiche Pflichten ein, was das Recht zum Errichten eigener Netze oder zur Beteiligung an solchen, angeht und verweist dazu auf ansonsten drohende Gefahren für Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Damit beim hochkomplexen System der Energiegemeinschaften alles reibungslos funktioniere, reiche es nicht, einfach den Schalter umzulegen. Nötig wären drei bis sechs Monate Übergangsfrist für kleinere Gemeinschaften mit zum Beispiel nur einer Anlage, während es bei größeren Gemeinschaften mit mehreren Anlagen ein bis zwei Jahre sein sollten, so Strugl. Zudem seien die Netzzutrittspauschalen derzeit zu niedrig vorgesehen und daher auch nicht kostendeckend, und es drohe deshalb die Gefahr, dass die Differenz letztlich die Stromkunden zahlen müssten, warnte der Präsident von Oesterreichs Energie.

Zu der noch ausständigen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung seien zwar bereits einige Punkte im EAG angesprochen – aber unzureichend. Grüner Wasserstoff könne einen wesentlichen Beitrag für die Systemumstellung leisten, wenn man die richtigen Incentives setze. Im EAG gebe es Ansätze in diese Richtung, offenbar habe man dabei aber nur an eine Produktion vor Ort für betriebliche Zwecke gedacht. Die Wasserstoff-Wirtschaft werde künftig aber ein eigenes System sein, bei dem sich Österreich gar nicht selbst versorgen könne, sondern auf Importe angewiesen sein werde. Deshalb sollte grüner Wasserstoff auch in die bestehenden Gasleitungen gebracht werden können, die Einspeisung gehöre dann aber auch gefördert, betonte Strugl. Umgekehrt könne man ohne Einspeisung auch von Gaskunden keine Grün-Gas-Förderung verlangen. Gaskunden wie die Netzreserve-Kraftwerke sollte man ohnedies von solchen Lasten verschonen, die würden ohnedies schon über das Emissionshandelssystem (ETS) für ihre Emissionen zahlen. Entweder müsse man solche Gaskraftwerke vom Förderbeitrag ausnehmen oder eine andere Lösung finden, also eventuell dafür einen Teil der Einnahmen aus dem ETS heranziehen.

Marktfähig sei grüner Wasserstoff aus heutiger Sicht noch nicht – und man glaube auch nicht, dass es vor 2030 gelingen werde, dass grüner Wasserstoff schon wettbewerbsfähig ist. Grüner Wasserstoff koste etwa 7- bis 10-mal mehr als Wasserstoff aus fossilen Quellen bzw. aus der Wasserstofferzeugung über die Dampfreformierung, das zurzeit bedeutendste großindustrielle Verfahren zur Herstellung von Wasserstoff aus kohlenstoffhaltigen Energieträgern und Wasser. Es sollten sowohl Skaleneffekte als auch regulatorische Möglichkeiten genutzt werden, den Wasserstoff zu fördern, sagte Strugl. Die EU-Kommission gehe in ihrer Wasserstoffstrategie von einem schrittweisen Hochlauf in Europa aus, der bis 2024 6 Gigawatt (GW) Elektrolyseleistung für sauberen, erneuerbaren Wasserstoff vorsehe, bis 2030 von 40 GW.

Zum neuen Energieeffizienzgesetz erhofft sich die E-Wirtschaft laut Strugl, dass „sehr bald ein Entwurf auf dem Tisch liegt“. Wenn man nicht „Gas gibt“, könnte es mit einer Beschlussfassung im heurigen Jahr aber „noch sehr eng werden“, gab er zu verstehen. Dabei sei Österreich mit der Umsetzung der seit Ende 2018 vorliegenden neuen EU-Richtlinie ohnedies säumig.

Das neue EnEffG sollte weniger bürokratisch als das jetzige sein, „realistische Ziele“ verfolgen und den Fokus auf strategische Maßnahmen setzen, fordert die Strombranche. Angesichts des seitens der EU nun für 2030 auf mindestens 55 Prozent Treibhausgas-Reduktion gegenüber 1990 nachgeschärften Ziels und des in Österreich mit dem Jahr 2040 ohnedies um zehn Jahre ambitionierteren Ziels zur Klimaneutralität sollte man beim EnEffG keine Übererfüllung vornehmen, so Strugl. Zum bisherigen Gesetz verwies er auf eine Umfrage in der Branche. Demnach hat sich durch bei drei Viertel der Unternehmen der Aufwand für Administration und Bürokratie erhöht und die Lieferantenverpflichtung zusätzliche Kosten verursacht. Dass durchs EnEffG Innovationen angestoßen wurden oder sich die Nachfrage der Kunden nach Energiedienstleistungen erhöht hat, wurde dagegen von rund zwei Drittel der Unternehmen verneint, die Schaffung zusätzlicher Jobs sogar zu fast 90 Prozent.

APA