Neue EU-Sanierungsvorgaben für Gebäude kommen

12. April 2024, Brüssel

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat am Freitag in Brüssel neue EU-Sanierungsvorgaben für Gebäude abgesegnet. Die Richtlinie über die Gesamt-Energie-Effizienz von Gebäuden hat zum Ziel, bis 2030 alle neuen Gebäude und dann bis 2050 alle Gebäude der EU emissionsfrei zu machen. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude, die zeitweise im Raum stand, wird es nicht geben.

Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Eine Sanierungspflicht wird es für Gebäude geben, die nicht zum Wohnen gedacht sind. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Stichjahr 2020) bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Diese Regel soll bereits ab 2028 für Neubauten in öffentlichem Eigentum gelten.

Die nationalen Renovierungspläne sollen zudem einen Fahrplan enthalten, um Heizkessel für fossile Brennstoffe bis 2040 auslaufen zu lassen. Die neuen Regelungen sollen auch für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur sorgen, einschließlich mehr Ladestationen für Elektroautos in oder neben Gebäuden sowie Abstellplätze für Fahrräder. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen national umzusetzen.

„Die EU-Gebäuderichtlinie ist eine Riesenchance für Österreich, weil wir mit einer Modernisierung des Gebäudebestands Arbeitsplätze schaffen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen einsparen können“, sagte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000 in einer Aussendung. „Das geht allerdings nur, wenn sie jetzt von den Bundes- und den Landesregierungen auch auf bestmögliche Art und Weise umgesetzt wird. Es gilt nun als erstes, einen klaren Fahrplan zu erarbeiten wie der Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebereich gelingt und eine Anlaufstelle für die Beratung der Bürger:innen einzurichten.“

APA

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