Die Europäische Kommission plant, Langstreckenflüge von den Vorschriften zur Überwachung von schädlichen Emissionen neben dem CO2-Ausstoß zunächst auszunehmen. Die geplanten neuen EU-Regeln für die Ausweisung von Nicht-CO2-Emissionen hatten weltweit für Streit gesorgt. Internationale Fluggesellschaften drängten auf eine Ausnahmeregelung.
Ein von Reuters eingesehener Entwurf eines Kommissionsvorschlags für die neuen Vorschriften sieht nun vor, internationale Flüge für zwei Jahre von den Vorschriften zur Offenlegung der Emissionen auszunehmen. Ab 2025 will die EU neben dem direkten CO2-Ausstoß im Emissionshandel erstmals auch die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa erheben und ausweisen.
Fluggesellschaften sollen damit verpflichtet werden, ihren Beitrag zum Klimawandel zu leisten – nicht nur in Bezug auf Kohlendioxid, sondern bei Ruß, Stickoxiden und Wasserdampf. Laut der EU-Luftsicherheitsbehörde haben die Nicht-CO2-Emissionen der Fluggesellschaften einen mindestens ebenso großen Einfluss auf die globale Erwärmung wie ihr CO2-Ausstoß.
Eine Begründung für diese Ausnahme wurde nicht genannt. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften hatten die Branche gespalten: Der internationale Airline Verband International IATA forderte eine Ausnahme für Langstreckenflüge, während die europäischen Billigfluggesellschaften Ryanair und Easyjet verlangten, dass alle Flüge – auch internationale Langstreckenflüge – einbezogen werden sollten. Die Europäische Kommission reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
APA/ag