Zahlreiche Konsumenten haben die erheblichen Preissteigerungen bei Energie nicht einfach zur Kenntnis genommen und sich Sammelklagen von Verbraucherschützern angeschlossen. Eine entsprechende Klage des Verbraucherschutzverein (VSV) gegen die EVN war nun erfolgreich, aufgrund mangelnder Informationen muss ein EVN-Kunde die Preiserhöhungen nicht zahlen, das Urteil ist laut Landesgericht Wiener Neustadt rechtskräftig.
Der niederösterreichische Energieversorger EVN sieht hier aber trotzdem noch nicht das letzte Wort gesprochen. Man werde gegen diesen Entscheid berufen, leider sei dies aber jetzt aufgrund des zu geringen Streitwertes nicht möglich. „Es gibt bereits mehrere erstinstanzliche Urteile und ein OGH-Urteil, die unsere Position bestätigen. Dieses Berufungsurteil weicht gänzlich von diesen Entscheidungen ab“, so der Landes-Energieversorger zur APA.
Laut VSV haben sich fast 700 Verbraucherinnen und Verbraucher der Sammelklage des Verbraucherschutzverein angeschlossen, viele davon EVN-Kunden. Diese seien von indexgebundenen Preissteigerungen um bis zu 500 Prozent seit Herbst 2022 betroffen. Wobei sie die EVN über die Erhöhungen nicht informiert und ihre Teilzahlungsbeträge nicht angepasst habe. „Nach einem abweisenden Urteil erster Instanz hat nun das Landesgericht Wiener Neustadt dieses Vorgehen für unrechtmäßig und die Erhöhungen für unwirksam erklärt“, so der VSV in einer Aussendung.
Die Verbraucherschützer betonen: „Im Ergebnis hat die Verbraucherin zu 100 Prozent Recht bekommen: sie muss die gestiegenen Preise, die ihr die EVN verrechnet hat, nicht bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.“ Betroffene von Preissteigerungen bei EVN und allen anderen Energieanbietern können sich der VSV-Sammelaktion anschließen und die Erhöhungen zurückfordern, rührt der VSV die Werbetrommel für seine Sammelklagen.
(SERVICE: Info unter www.verbraucherschutzverein .eu/energiepreis)
APA