Energiemasterplan der WKÖ ruft NGOs auf den Plan

14. Oktober 2024, Wien
Die WKÖ bringt Umwelt-NGOs auf die Palme
 - Wien, APA

Der geleakte Entwurf des „Energiemasterplans“ der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sorgt bei Umweltorganisationen für Unmut, wie aus Stellungnahmen von Greenpeace, Global 2000 und Ökobüro am Freitag hervorgeht. Dabei soll der Entwurf noch in die digitale Begutachtung gehen, bevor er an die nächste Regierung als Grundlage für künftige Verhandlungen geht. Und: Man wolle nicht die Rechte der Umweltorganisationen beschneiden, merkte die WKÖ gegenüber dem „Standard“ an.

Für die WKÖ spielt fossile Energie zwar eine abnehmende aber weiterhin wesentliche Rolle, um den Energiebedarf zu decken. Während der gesamten Energietransformation müsse sichergestellt werden, dass es zu keiner Versorgungslücke kommt, argumentiert die WKÖ in dem Papier. Im Energiemasterplan werden auch Ausnahmen gefordert, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. „Im Plan ist kein Ausstieg aus fossilen Energien vorgesehen, im Gegenteil: Klimaschädliches Gas soll gefördert werden“, merkte Greenpeace dazu an. „Gleichzeitig wird auf Greenwashing-Maßnahmen wie E-Fuels und gefährliche Technologien wie CO2-Speicherungen gesetzt.“

Die Forderung nach einer Steuersenkung für Erdgas oder etwa eine Zwischenfinanzierung der CO2-Abscheidung durch die öffentliche Hand seien weitere Kritikpunkte an dem Masterplan, ergänzte Greenpeace.

Aber auch die Forderung nach einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sorgt bei den NGOs für Unmut. So spricht sich die WKÖ dafür aus, dass Umweltorganisationen keine Parteistellung im Genehmigungsverfahren haben. Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid sollen keine aufschiebende Wirkung haben, kritisierte Greenpeace den Entwurf. „Anerkannte Umweltschutzorganisationen sind am Genehmigungsverfahren von umweltrelevanten Projekten zu beteiligen, sie müssen auch Beschwerderechte haben – alles andere verstößt gegen das Völker- und Europarecht“, sagte Viktoria Ritter, Umweltjuristin bei Ökobüro. „Schon derzeit betreibt die Europäische Kommission wegen der mangelhaften Beteiligungsrechte von Umweltschutzorganisationen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik, das bei Nicht-Umsetzung in einer Klage beim EuGH münden kann.“

Ein Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Genehmigungsbescheide würde es erlauben, Projekte während eines Beschwerdeverfahrens zu bauen. Dies widerspreche dem europarechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes, so Greenpeace.

APA